Anspruch auf Betriebsfahrzeug für die BR-Arbeit
Hallo,
kann der BR für die Erledigung von BR-Arbeit außerhalb des Betriebes ein Fahrzeug aus dem firmeneigenem Fahrzeugpool beanspruchen?
Community-Antworten (4)
04.01.2007 um 14:36 Uhr
natürlich, warum denn nicht? Bei uns ist das üblich. Wir beantragen über Fahrschein ein Fahrzeug, und erhalten dann die Genehmigung.
04.01.2007 um 14:45 Uhr
kannst du bitte genauer erklären - um welche Aufgaben es sich handelt ?
Ist das "Ziel" mit öffentl. Verkehrsmitteln zu erreichen und ist der Zeitaufwand zu vertreten ?
Einen Anspruch kann ich wörtlich nirgends finden/ableiten - lediglich die Kostenübernahme des AG für Aufwenden des BR - dazu zählen auf Fahrten zu Dienststellen / Sitzungen ect.
04.01.2007 um 14:56 Uhr
Die rechtliche Grundlage findest Du im Paragraphen 40, BetrVG.
04.01.2007 um 16:55 Uhr
In der Regel wird es für den Arbeitgeber billiger, wenn er Dir ein Betriebsfahrzeug zur Verfügung stellt. Wobei ich mich jedesmal freue, wenn ich in den anderen Betriebsteil muss (45 km entfernt) und mein Chef hat gerade kein Fahrzeug parat. Dann lasse ich mir scheinheiligerweise ungern einen Dienstreiseauftrag ausstellen und fahre mit meinem PKW. Hei, wie da die Kasse klingelt! ;-)
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