Erstellt am 04.01.2007 um 13:36 Uhr von filou
natürlich, warum denn nicht?
Bei uns ist das üblich.
Wir beantragen über Fahrschein ein
Fahrzeug, und erhalten dann die Genehmigung.
Erstellt am 04.01.2007 um 13:45 Uhr von kandesbutzler
kannst du bitte genauer erklären - um welche Aufgaben es sich handelt ?
Ist das "Ziel" mit öffentl. Verkehrsmitteln zu erreichen und ist der Zeitaufwand zu vertreten ?
Einen Anspruch kann ich wörtlich nirgends finden/ableiten - lediglich die Kostenübernahme des AG für Aufwenden des BR - dazu zählen auf Fahrten zu Dienststellen / Sitzungen ect.
Erstellt am 04.01.2007 um 13:56 Uhr von Pluto
Die rechtliche Grundlage findest Du im Paragraphen 40, BetrVG.
Erstellt am 04.01.2007 um 15:55 Uhr von wölfchen
In der Regel wird es für den Arbeitgeber billiger, wenn er Dir ein Betriebsfahrzeug zur Verfügung stellt. Wobei ich mich jedesmal freue, wenn ich in den anderen Betriebsteil muss (45 km entfernt) und mein Chef hat gerade kein Fahrzeug parat. Dann lasse ich mir scheinheiligerweise ungern einen Dienstreiseauftrag ausstellen und fahre mit meinem PKW. Hei, wie da die Kasse klingelt! ;-)