Frohes Neues!
Wieder mal eine Frage, da ich nicht weiß, wo ich die Antwort sonst finden könnte...
Einer unserer Mitarbeiter hat in seiner Freizeit den Gabelstaplerschein gemacht. Das kam nicht von der Firma aus, sondern er hatte die Gelegenheit und Lust dazu.
Natürlich rechnet er damit, wenn nötig, auch in den Bereichen in der Firma einsetzbar zu sein, in denen so ein Schein nötig ist!
Bei der Schulung hat man ihm gesagt, daß er aber auch noch eine kurze schriftliche Mitteilung der Firma braucht, in der steht, daß er die Erlaubnis hat hier einen Gabelstapler zu bedienen.
Stimmt das? An wen wendet man sich dann? Einfach die Geschäftsleitung ansprechen?

Viele Grüße, majojon.