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Einsicht in die Personalakte für BR?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Nochmal hallo, ein Kollege von mir will Einsicht in seine Personalakte nehmen. Muß dieses von der Geschäftsleitung genehmigt werden? Die Personaldame bei uns will die Unterlagen nicht herausrücken! Wer muß bei Einsichtnahme dabei sein, reicht ein Mitglied des Betriebsrates? Vielen lieben Dank für eine Antwort! Gruß, eschti

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Community-Antworten (7)

J
Jube

18.12.2006 um 16:04 Uhr

Hallo eschti, jeder darf Einsicht in seine Personalakte haben, ein BRM darf auf seinen Wunsch hin, muss aber nicht dabei sein. In Eurem Fall wäre es aber vielleicht ratsam. Jube

N
nadine

18.12.2006 um 16:32 Uhr

Hallo etschi,

ich kann jube nur recht geben. Jeder Mitarbeiter hat das Recht Einsicht in seiner Personalakte zu nehmen (meines Wissens nach 1 Mal im Jahr).

K
kandesbutzler

18.12.2006 um 16:56 Uhr

rausrücken muss die gl die akte nicht - einsicht vor Ort aber gewähren !

bei "regelmässigem interesse" an de akte wird der sachbearbeiter aus bequemlichkeit eine kopie für den MA ziehen.

sollte einem die akte "spanisch" vorkommen kann ich nur raten von AG zu verlagen das jede seite durchnummeriert wird und nichts nachträglich eingeschoben werden kann.

P
paula

18.12.2006 um 17:33 Uhr

das einsichtsrecht ist in § 83 BetrVG geregelt. da steht alles drin was man braucht. auch die hinzuziehung des BR ist dort geregelt

M
Mona-Lisa

18.12.2006 um 17:41 Uhr

@Nadine, "....(meines Wissens nach 1 Mal im Jahr)....." stimmt nicht.

L
Leon

19.12.2006 um 14:26 Uhr

Jeder Arbeitnehmer hat das recht nach Vereinbahrung seine Personalakte anzusehen.

Der AN kann sogar einen BR seines Vertrauens hinzuziehen. Die Personalabteilung muß dann die Akte zur Einsicht aushändigen.

P
peters

20.12.2006 um 00:43 Uhr

@Ramses,

"Dafür bedarf es keiner Vereinbarung!!!"

Ich nehme an, Leon meinte, dass ein Termin vereinbart wird, an dem der Mitarbeiter Einsicht in die Personalakte bekommt.

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