Erstellt am 18.12.2006 um 15:04 Uhr von Jube
Hallo eschti,
jeder darf Einsicht in seine Personalakte haben, ein BRM darf auf seinen Wunsch hin, muss aber nicht dabei sein. In Eurem Fall wäre es aber vielleicht ratsam.
Jube
Erstellt am 18.12.2006 um 15:32 Uhr von Nadine
Hallo etschi,
ich kann jube nur recht geben. Jeder Mitarbeiter hat das Recht Einsicht in seiner Personalakte zu nehmen (meines Wissens nach 1 Mal im Jahr).
Erstellt am 18.12.2006 um 15:56 Uhr von kandesbutzler
rausrücken muss die gl die akte nicht - einsicht vor Ort aber gewähren !
bei "regelmässigem interesse" an de akte wird der sachbearbeiter aus bequemlichkeit eine kopie für den MA ziehen.
sollte einem die akte "spanisch" vorkommen kann ich nur raten von AG zu verlagen das jede seite durchnummeriert wird und nichts nachträglich eingeschoben werden kann.
Erstellt am 18.12.2006 um 16:33 Uhr von paula
das einsichtsrecht ist in § 83 BetrVG geregelt. da steht alles drin was man braucht. auch die hinzuziehung des BR ist dort geregelt
Erstellt am 18.12.2006 um 16:41 Uhr von Mona-Lisa
@Nadine,
"....(meines Wissens nach 1 Mal im Jahr)....."
stimmt nicht.
Erstellt am 19.12.2006 um 13:26 Uhr von leon
Jeder Arbeitnehmer hat das recht nach Vereinbahrung seine Personalakte anzusehen.
Der AN kann sogar einen BR seines Vertrauens hinzuziehen.
Die Personalabteilung muß dann die Akte zur Einsicht aushändigen.
Erstellt am 19.12.2006 um 23:43 Uhr von peters
@Ramses,
"Dafür bedarf es keiner Vereinbarung!!!"
Ich nehme an, Leon meinte, dass ein Termin vereinbart wird, an dem der Mitarbeiter Einsicht in die Personalakte bekommt.