Erstellt am 14.12.2006 um 12:12 Uhr von Frank B.
NEIN!
Die Unterlagen sind ausschliesslich für den BR. Der Anwalt kann diese ja dann im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens über das Gericht anfordern.
Erstellt am 14.12.2006 um 17:51 Uhr von paula
@frank B.
"Der Anwalt kann diese ja dann im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens über das Gericht anfordern"
wie soll das denn gehen? das kündigungsschutzverfahren ist ein parteiverfahren. die amtsermittlung gibt es nur im beschlussverfahren. eine anforderung über das gericht gibt es nicht.
das einzige was dem AN hilft ist, dass die beweislast für die ordnungsgemäße anhörung des BR beim AG liegt. daher hat es der AN in der regel einfach: er bestreitet einfach eine ordnungsgemäße anhörung!
Erstellt am 14.12.2006 um 21:13 Uhr von wölfchen
Ich muss Ramses beipflichten! Von wem und für wen seid Ihr gewählt? Als AN- Vertreter würde ich alles mögliche tun, um einen von Kündigung bedrohten MA zu helfen, oder?
Erstellt am 15.12.2006 um 11:29 Uhr von paula
ich finde es immer wieder faszinierend, warum es anwälte gibt, die so scharf auf diese unterlagen sind. aufgrund der beweislastregeln braucht der AN-Anwalt die nicht....
Erstellt am 15.12.2006 um 13:22 Uhr von Kölner
@paula
In diesem besonderen Fall hat der Anwalt dies doch gar nicht gefordert - lediglich der gekündigte AN will das doch so!
Erstellt am 16.12.2006 um 02:57 Uhr von paula
upps du hast recht kölner