Erstellt am 09.12.2006 um 21:37 Uhr von Mona-Lisa
@Initiatior,
schau dir mal in dem Link die rechte Spalte an. Ich finde, dass das Prozedere hier gut beschrieben ist.
http://www.betriebsrat-aktuell.de/br_gruendung.htm
Erstellt am 09.12.2006 um 21:46 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
Deine Seite hat nur einen Haken..., bitte nicht mehr angeben! Hier wird noch Bezug auf den mittlerweile entfallenen §6 BetrVG genommen (Unterscheidung Arbeiter und Angestellte)!!
Nach § 17 Abs. 2 BetrVG wird der Wahlvorstand von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Wahlberechtigt sind mit Ausnahme der leitenden Angestellten alle Arbeitnehmer, die an der Versammlung teilnehmen. Die zur Versammlung Einladenden sollten sich sinnvollerweise in Vorbereitung der Versammlung Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands überlegen und diese der Versammlung unterbreiten.
Sowohl schriftliche Abstimmung als auch Abstimmung durch Handaufheben ist möglich. Nur das Ergebnis muss zweifelsfrei ermittelbar sein.
Die Mitglieder des Wahlvorstands können einzeln, aber auch gemeinsam in einer Abstimmung gewählt werden. Notwendig ist, dass die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer den Kandidaten ihre Stimmen geben. Stehen mehr Kandidaten zur Wahl als der Wahlvorstand Mitglieder haben soll, entscheidet die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Trifft die Betriebsversammlung keine andere Entscheidung, so besteht der Wahlvorstand aus drei Mitgliedern. Wenn der Wahlvorstand mehr als drei Mitglieder haben soll, muss vor der Abstimmung über die Besetzung des Wahlvorstands die Betriebsversammlung die höhere Anzahl von Wahlvorstandsmitgliedern beschließen.
Die Betriebsversammlung hat auch ein Mitglied des Wahlvorstands zu dessen Vorsitzenden zu bestimmen.
Zur geordneten Durchführung der Versammlung sollten sich die Einladenden vorher verständigen, wer die Versammlung leiten soll und der Versammlung ihren Vorschlag zu Beginn der Versammlung unterbreiten. Der Versammlungsleiter kann auch ein Gewerkschaftssekretär sein, wenn er hierzu von den Versammelten gewählt wird. Es genügt auch, wenn einer der Einladenden oder ein Gewerkschaftsbeauftragter die Versammlung eröffnet und die Wahl weiterhin leitet, wenn die Mehrheit der Versammelten hiermit erkennbar einverstanden ist.
Quelle: Ver.di: Leitfaden BR-Wahlen
Erstellt am 09.12.2006 um 21:52 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
dein Hinweis ist berechtigt! Hab ich gar nicht beachtet!
Erstellt am 09.12.2006 um 22:05 Uhr von Initiator
@Fayence,ist es richtig das man auch mit Handaufheben die Wahl zum Wahlvorstand durchziehen kann, wenn das Wahlergebnis eindeutig ist?Im §17 Abs.2
steht nichts über wie man die Wahl durchführen kann,wo finde ich den entsprechenden §
Erstellt am 09.12.2006 um 22:13 Uhr von Fayence
Initiator,
Du/Ihr werdet Euch jetzt schon einmal daran gewöhnen dürfen, dass das Gesetzbuch allein (fast) nie weiterhilft! Solche Regelungen / Auslegungen sind zu finden in Kommentaren zum BetrVG usw..
Wenn sich das Wahlergebnis durch "Handheben" eindeutig feststellen lässt, ist das o.k.. Siehe oben.
Erstellt am 09.12.2006 um 22:16 Uhr von Mona-Lisa
@Initiator,
Wahl des Wahlvorstands
.....Eine förmliche, insbesondere geheime Wahl ist nicht erforderlich....
§ 17 Rd. 27 BetrVG Fitting
Erstellt am 09.12.2006 um 22:31 Uhr von Initiator
@Mona & Fayence,ich bin so erleichtert mit den Antworten und der Hilfe die ihr mir geboten habt,ich möchte mich herzlich dafür bedanken.Als ich mit Verdi darüber gesprochen hatte wurde ich wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen als sie hörten das wir keine Mitglieder bei Verdi sind und gerne einen Wahlführer für die durchführung hätten,ich war richtig enttäuscht und verzweifelt.Wenn nur mit Geld im Hintergrund Hilfe angeboten wird,dann ´ARMES DEUTSCHLAND´
Erstellt am 09.12.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
Initiator,
Du bist mir vielleicht lustig! Warum sollte eine Gewerkschaft Nichtmitgliedern kostenlose Hilfe anbieten und dann auch noch personeller Art? Als Gewerkschaftsmitglied hätte ich aber ganz schwer etwas dagegen, wenn meine Mitgliedsbeiträge so eingesetzt würden.
Denk mal darüber nach!