Erstellt am 08.12.2006 um 11:45 Uhr von Konrad
Hallo Udo
handelt es dabei um dienstliche oder private Gespräche? Zu welchen Zweck werden Einzelbverbindungsnachweise benötigt ? Zum Abrechnen oder anderer Zweck ?
Werden diese überhaupt benötigt?
Vielleicht erübrigt sich dann die letzte Frage.
Diese Überlegungen vorab abzuklären, es gilt das Bundesdatenschutz und die Richtlinen des Telekomunkationsgesetz zu beachten.
Grundsatz: So wenig Daten wie unbedingt nötig, dazu eine BV abschließen.
Erstellt am 08.12.2006 um 12:18 Uhr von Baum
Hallo Udo
die Aussage von Konrad ist vollkommen richtig.
Jedoch kann ich Dir nur raten eine BV "Telekommunikation" abzuschliesen.
Hier solltet Ihr jedoch gleich alles regel, auch im Bezug auf Internet, Extranet, E-Mail usw.
Ihr habt jederzeit das Recht Euch einen Gutachter oder Rechtsbeistand dazu zu holen.
Solang Ihr hier keine klare Regelung gefunden habt
bewegt Ihr euch immer in einer Grauzone, die Euch auch negativ ausgelegt werden kann.