W.A.F. LogoSeminare

Telefon Einzelgesprächsnachweise - muss der BR irgend etwas unternehmen?

U
Udo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Buchhaltung bekommt seit einiger Zeit Einzelgesprächsnachweise von unserem Telefonanbieter. Nun ist meine Frage, was ist hiermit zu tun? muss der BR irgend etwas unternehmen? muss eine BRV erstellt werden? Wer darf diese Einzelgesprächsnachweise einsehen?

5.20102

Community-Antworten (2)

K
Konrad

08.12.2006 um 12:45 Uhr

Hallo Udo handelt es dabei um dienstliche oder private Gespräche? Zu welchen Zweck werden Einzelbverbindungsnachweise benötigt ? Zum Abrechnen oder anderer Zweck ? Werden diese überhaupt benötigt? Vielleicht erübrigt sich dann die letzte Frage.

Diese Überlegungen vorab abzuklären, es gilt das Bundesdatenschutz und die Richtlinen des Telekomunkationsgesetz zu beachten. Grundsatz: So wenig Daten wie unbedingt nötig, dazu eine BV abschließen.

B
Baum

08.12.2006 um 13:18 Uhr

Hallo Udo die Aussage von Konrad ist vollkommen richtig. Jedoch kann ich Dir nur raten eine BV "Telekommunikation" abzuschliesen. Hier solltet Ihr jedoch gleich alles regel, auch im Bezug auf Internet, Extranet, E-Mail usw. Ihr habt jederzeit das Recht Euch einen Gutachter oder Rechtsbeistand dazu zu holen. Solang Ihr hier keine klare Regelung gefunden habt bewegt Ihr euch immer in einer Grauzone, die Euch auch negativ ausgelegt werden kann.

Ihre Antwort