Erstellt am 07.12.2006 um 21:27 Uhr von Kölner
@grobian
Du darfst Deine Frage etwas konkretisieren...
Erstellt am 08.12.2006 um 00:05 Uhr von Heini
Wenn in einer Betriebsratssitzung der Vorschlag einer BV durch Beschluss abgelehnt wurde, kann dieser Vorschlag dem BR in einer neuen Sitzung wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Vieleich sollte der BR erst einmal eine Sitzung anberaumen in der ausführlich der Vorschlag besprochen und eventuell angepasst wird.
Erstellt am 08.12.2006 um 06:03 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
und dann so lange abstimmen, bis es passt?
Erstellt am 08.12.2006 um 21:04 Uhr von Heini
Mona-Lisa,
Wenn Du meinst, dass es nicht möglich ist, nenne Fakten !!
Ich kenne kein Gesetz das die Mehrfachvorlage von BV Vorschlägen zur Beschlußfassung verbietet.
Erstellt am 08.12.2006 um 22:57 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
es geht nicht darum, dass es nicht möglich wäre!
Es geht vielmehr darum, dass wenn die Abstimmung nicht so ausfällt, wie es von verschiedenen BR's gewünscht wird, dann solange vorgelegt und abgestimmt wird, bis unsichere BR-Kollegen frustriert nachgeben!
Alles schon dagewesen....
Erstellt am 09.12.2006 um 10:38 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Pssst - nicht Heini sagen (er hat nämlich recht).
DKK RN 22 zu § 33 BetrVG!
Erstellt am 09.12.2006 um 14:45 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"es geht nicht darum, dass es nicht möglich wäre"
Damit hab ich doch Heini bestätigt! Grrr....
Aber dass dieses Gesetz auch gerne dann mal missbraucht wird, kannst auch du nicht ableugnen.....
Erstellt am 09.12.2006 um 15:19 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
da hilft dann nur der schnelle Aushang der BV, denn nach Aussenwirkung ist der Beschluss nicht mehr rückgängig zu machen ;-)
Erstellt am 09.12.2006 um 15:28 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 09.12.2006 um 21:36 Uhr von Heini
Habe ich leiter eben erst gelesen:
-------------Pssst - nicht Heini sagen (er hat nämlich recht).
DKK RN 22 zu § 33 BetrVG!-------------------
Kölner ich glaube wir werden noch richtige, dicke Kumpels.
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Lotte,
ich möchte ja nicht den Oberlehrer spielen, aber eine BV die vom BR noch nicht beschlossen wurde, wie in diesem Fall, sollte man nicht aushängen.
Erstellt am 09.12.2006 um 21:39 Uhr von Lotte
Heini,
stimmt, wäre etwas peinlich...
Ich meinte aber natürlich, wenn einer BV zugestimmt wurde. ;-)