Betriebsvereinbarung - bei Ablehnung nochmal Abstimmung möglich?
Wenn eine Betriebsvereinbarung abgelehnt wurde, darf über dieses ein 2. mal abgestimmt werden? bitte um antwort
Community-Antworten (11)
07.12.2006 um 22:27 Uhr
@grobian Du darfst Deine Frage etwas konkretisieren...
08.12.2006 um 01:05 Uhr
Wenn in einer Betriebsratssitzung der Vorschlag einer BV durch Beschluss abgelehnt wurde, kann dieser Vorschlag dem BR in einer neuen Sitzung wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Vieleich sollte der BR erst einmal eine Sitzung anberaumen in der ausführlich der Vorschlag besprochen und eventuell angepasst wird.
08.12.2006 um 07:03 Uhr
@Heini, und dann so lange abstimmen, bis es passt?
08.12.2006 um 22:04 Uhr
Mona-Lisa, Wenn Du meinst, dass es nicht möglich ist, nenne Fakten !!
Ich kenne kein Gesetz das die Mehrfachvorlage von BV Vorschlägen zur Beschlußfassung verbietet.
08.12.2006 um 23:57 Uhr
@Heini, es geht nicht darum, dass es nicht möglich wäre!
Es geht vielmehr darum, dass wenn die Abstimmung nicht so ausfällt, wie es von verschiedenen BR's gewünscht wird, dann solange vorgelegt und abgestimmt wird, bis unsichere BR-Kollegen frustriert nachgeben! Alles schon dagewesen....
09.12.2006 um 11:38 Uhr
@Mona-Lisa Pssst - nicht Heini sagen (er hat nämlich recht). DKK RN 22 zu § 33 BetrVG!
09.12.2006 um 15:45 Uhr
@Kölner, "es geht nicht darum, dass es nicht möglich wäre" Damit hab ich doch Heini bestätigt! Grrr....
Aber dass dieses Gesetz auch gerne dann mal missbraucht wird, kannst auch du nicht ableugnen.....
09.12.2006 um 16:19 Uhr
Mona-Lisa, da hilft dann nur der schnelle Aushang der BV, denn nach Aussenwirkung ist der Beschluss nicht mehr rückgängig zu machen ;-)
09.12.2006 um 16:28 Uhr
@Lotte, jepp!!
09.12.2006 um 22:36 Uhr
Habe ich leiter eben erst gelesen:
-------------Pssst - nicht Heini sagen (er hat nämlich recht). DKK RN 22 zu § 33 BetrVG!-------------------
Kölner ich glaube wir werden noch richtige, dicke Kumpels.
Lotte, ich möchte ja nicht den Oberlehrer spielen, aber eine BV die vom BR noch nicht beschlossen wurde, wie in diesem Fall, sollte man nicht aushängen.
09.12.2006 um 22:39 Uhr
Heini, stimmt, wäre etwas peinlich... Ich meinte aber natürlich, wenn einer BV zugestimmt wurde. ;-)
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