Überfordert suche hilfe bei BR-Gründung.
Ein servus an alle user des W.A.F Forums wie fang ich am bessten an. Ich bin 25 jahre alt arbeite seit ca einem Jahr in einem Metallverarbeitungs betrieb mit ca. 700 angestellten. dieser Betrieb is im moment in einer sehr starken wachstumsphase. Leider gibt es bei ums keinen Betriebsrat. Nach dem in den vergangenen tagen einiges vorgefallen ist möchten wir (zwei drei mitarbeiter) einen BR gründen. Ich hätte einige sorgen und fragen zu diesem Thema.
Fangen wir mit den sorgen an. :)
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bei meiner enstellung wurde mir nahe gelegt das unsere firma keinen br hat und auch keinen braucht "wir sind bis jetzt immer ohne ausgekommen" ich denke mal wir werden erhebliche probleme bei der gründung haben.
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ich bin in diesem betrieb in der fertigung tätig, genau so meine mitstreiter. sind wir überhaubt in der lage in diesem nicht gerade kleinen betrieb einen BR auf die beine zu stellen?
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Ich habe gelesen das man min. drei mitarbeiter braucht um das Wahlverfahren durchzuführen. Wenn einer von uns nicht in den BR gewählt werden sollte. Hat man einen kündigungs schutz von 6 monaten. Wenn dieser vergangen ist wird mich der arbeit geber versuchen los zu werden. Ist das richtig ?
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Wenn ich wahl bekannt gebe kann mich der arbeit geber kündigen und die strafe einfach in kauf nehmen ??
das waren erstmal die sorgen. kommen wir jetzt zu meinen fragen.
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Wo kann ich einen direkten ansprechpartner in meiner region finden?
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Wieviel sitze hätte unser br und würde es freigestellte betriebsräte geben?
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Gibt es seminare die einen vorbekanntgabe für die wahl und gründung fit machen?
ich bedanke mich schon mal bei allen die sich hier die zeit nehmen. mir bei meinen anliegen zu helfen.
Community-Antworten (2)
07.12.2006 um 07:53 Uhr
Die Fragen eins und drei kann dir am besten die Gewerkschaft beantworten, ich in deinem Fall von der IG- Metall aus. Die kann euch auch bei der Gründung besser beraten. Auch wenn hier häufig über Gewerkschaft differenziert diskutiert wird, ich empfehle euch Mitglied in der IG- Metall zu werden, da hier auch ein Rechtsschutz in der Mitgliedschaft enthalten ist. Vielleicht stellt sich dann heraus das es noch mehrere Mitarbeiter in eurem Unternehmen gibt, die die gleichen Interessen haben.
Bei 401-700 Arbeitnehmern besteht der BR aus 11 Mitgliedern §9 BetrVG, ab 501 AN sind 2 BR- Mitglieder freizustellen §38 BetrVG.
07.12.2006 um 07:59 Uhr
@geheimisdochklar, guten Morgen, euer Betrieb schreit geradezu nach einem Betriebrat! Dass der AG dagegen wettert, ist fast normal und sollte euch nicht von eurem Vorhaben abbringen. Wenn einer von euch im Betrieb in der Gewerkschaft ist, kann sie die Wahl in's Leben rufen. Setzt euch mal mit der IGM in Verbindung. Diejenigen, die die Wahl gründen, sind nicht automatisch im Wahlvorstand, bzw. Betriebsräte (dafür müsst ihr euch in der Wahlversammlung erst mal zur Verfügung stellen und dann kandidieren)! Aber wie gesagt, holt euch die Gewerkschaft an eure Seite.
zu 1. IG Metall!
zu 2. unter 700 MA - 11 BR's über 700 MA - 13 BR's § 9 BetrVG ihr hättet dann den Anspruch, 2 BR-Mitglieder freizustellen. § 38 BetrVG
zu 3. die Gewerkschaft bietet Seminare an und wenn Du hier auf dieser Seite z.B. genau guckst....
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