Erstellt am 07.12.2006 um 07:03 Uhr von Bergmann
@ chako ,
BetrVG §87 Mitbestimmungsrechte
8.) Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb , das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist.
Rn. 53 : Nicht der MB unterliegen die Errichtung und Schließung der Sozialeinrichtung ....
Führt der AG eine Kürzung durch , bestimmt der BR bei der Neuverteilung der Mittel mit , ...