Erstellt am 05.12.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
@Ernesto
HeimMindBauV greift nicht und die ArbStättV ist seit einiger Zeit nicht mehr so wirkungsvoll wie ehedem.
Ich würde es über § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG versuchen - das verspricht einen grösseren Erfolg!
Erstellt am 05.12.2006 um 14:51 Uhr von Ernesto
Hallo Kölner
Hast du Urteile oder Irgendwas , wo mit ich , beim Planen mit Reden kann ?
Erstellt am 05.12.2006 um 15:42 Uhr von Ernesto
Hallo Waschbär
Danke für die Vielen links und Tips , aber ich brauche schnell ein Paar Infos. Wo ich mit Reden kann in Welchen Bereichen , ab Welchen Zeitpunkt und z.b was wir als BR fordern können !
Unsere Firma baut ein Neues Heim , wir wollen schon in der Planung mit Reden , aber wir wissen nicht wie bzw Wo wir Anfangen oder Mitreden dürfen.Wir sind mit dem Thema zur Zeit Überfordert .
Was darf ich Verlangen ? Darf ich sagen Zwei Duschen 1 Pausenraum und darf ich mich einmischen in die Planung der Funktionsräume ? z.b das Schutzzimmer lieg ungünstig da die Pflegerin zu weite wege hat ?
Hat damit jemand Erfahrung ?
Erstellt am 05.12.2006 um 15:46 Uhr von waschbär
Hi Ernesto,
Du solltest dir mal die "hilfe zum Portal" zu gemütte nehmen .-)
Soll ich dir einen Bauplanzeichen ?? Optimales Heim für Personal und Bewohner ? .-))
Erstellt am 05.12.2006 um 15:58 Uhr von Ernesto
Hallo Waschbär
Bist du da Fachlich Fit ? Bist du im Baugewerbe ? Melde dich mal .
Erstellt am 05.12.2006 um 16:13 Uhr von Fred
Hallo Ernesto,
Kölner hat zwar Recht, dass die ArbStättV nach der Novellierung nicht mehr besonders griffig ist aber grundsätzlich sind die alten Angaben noch als Regel der Technik mit heranzuziehen (siehe LASI-Leitlinien=> http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf ). Zusätzlich muß jeder Betrieb gemäß Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, bei der der BR mitwirkt und dementsprechend Forderungen zur Vermeidung von Belastungen und Gefährdungen für das Personal mit einbringen kann. Ansonsten nimm Kontakt zur Gewerbeaufsicht bzw. zur BGW auf.
Erstellt am 05.12.2006 um 16:13 Uhr von Kölner
@Ernesto
Du hast wenig MITZUBESTIMMEN, eher schon beteiligt zu werden § 90 BetrVG.
Nur weil etwas "ungünstig liegt" ist, wirst Du keine Änderungen erzielen! - Wenn es längere Wege des AN gibt ist das im Prinzip das Problem des AG.