Wie kann Betriebsrat aufgelöst werden? Arbeitet gegen die Belegschaft!
Hallo zusammen. Ich hätte folgende wichtige Frage.
Wie kann man bewirken, dass ein Betriebsrat aufgelöst wird? Nachweislich arbeitet der BR mit dem Arbeitgeber zusammen. Sind also gesteuert! Die Belegschaft ist total enttäuscht und sauer? Kann man Neuwahlen einleiten, wenn eine bestimmte Anzahl von AN dies wünscht? kann das nur die Gewerkschaft einleiten?
Danke Anja
Community-Antworten (3)
30.11.2006 um 23:16 Uhr
Einen Antrag gem. § 23 BetrVG auf Auflösung des Betriebsrats als Ganzes kann ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen. Hier bedarf es aber nicht nur einen Antrag beim Arbeitsgericht, sondern auch eine beweisbare Begründung von groben Verletzungen der gesetzlichen Pflichten um eine Auflösung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht zu erreichen. Deine Begründung erscheint mir für einen Antrag auf Auflösung des BR nicht geeignet. Ist die Belegschaft mit der Arbeit des BR nicht einverstanden, sollte immer erst das Gespräch gesucht werden anstatt die Keule aus der Ecke zu holen.
Wenn Zwei sich streiten, freut sich der Dritte.
30.11.2006 um 23:19 Uhr
anjab, Deine Fragestellung ist reichlich nebulös!
Der Betriebsrat ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet!
Neuwahlen einleiten kann nur der Betriebsrat; weiter siehe:
BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
01.12.2006 um 01:05 Uhr
@Heini, Fayence Wenn man den anderen Fragebeitrag von anjab in Relation zu diesem zieht, lichtet sich der Nebel...
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