Wir sind ein norddeutscher Ernährungsmittelbetrieb mit 320 Beschäftigten und der BR ist in 3 Gruppen zersplittert. Laut BetrVG kann der BR mit der Mehrheit seiner Mitgkieder geschlossen zurücktreten, um z.B. eine Neuwahl einzuleiten. Meine Fragen dazu:
wie leitet man sowas ein?
muss es in einer außerordentlichen Sitzung geschehen, also nur dieser eine Punkt auf der Tagesordnung?
was heisst Mehrheit der Mitglieder (können auch ordentlich geladene Ersatzmitglieder für abwesende Vollmitglieder mitstimmen)?
reicht dann die absolute Mehrheit (also z.B. 5 dafür und 4 dagegen)?