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Wer hat Einsicht in die Personalakte?

R
Relana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander, es gibt hier im Haus die unterschiedlichsten Teams mit je 3 oder 4 Mitarbeitern und jeweils einem Teamleiter, der aber auch die gleichen Arbeiten verrichten muss wie wir. Hat der Teamleiter (er hat keine Rechte Einstellungen oder Kündigungen zu tätigen) das Recht in Personalakten einzusehen????? Auf die Frage "Wer darf in die Personalakte einsicht nehmen" finde ich keine konkrete und gezielte Antwort. Kann mir da vieleicht jemand helfen, wenn möglich mit einem Paragraphen der dies ganz genau aussagt. Mit bestem Dank im voraus

Relana

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

29.11.2006 um 10:10 Uhr

Hallo Relana,

schau dir bitte dazu § 83 BetrVG an.

MfG Angi1

V
viktor

29.11.2006 um 10:30 Uhr

Ich denke, der Teamleiter hat kein Recht zur Einsichtnahme, da die Akte möglicher Weise schützenswerte persönliche Daten enthält. Die Personalabteilung muss sich schon die Arbeit machen und dem Teamleiter die Informationen aus der Akte zur Verfügung stellen, die dieser für seine Arbeit benötigt.

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