Erstellt am 23.11.2006 um 16:50 Uhr von Harry Grischna
Habt ihr einen Betriebsrat und wollt die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Betriebsversammlung durchführen?
Die müsst ihr laut Gesetz einmal im Kalendervierteljahr machen.
Oder geht es um eine Wahlversammlung, um einen Betriebsrat zu wählen?
Erstellt am 23.11.2006 um 17:10 Uhr von Rene
es geht um eine Wahlversammlung, um einen Betriebsrat zu wählen also eine erst wahl des BR.
Erstellt am 23.11.2006 um 19:43 Uhr von Heini
Würde noch einmal versuchen mit zwei weiteren Kollegen zu einer Wahlversammlung einzuladen.
Kommt die Versammlung wieder nicht zustande, sollten die drei Einlader beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen.