Unsere Geschäftsführung muss dem Bereichsbetriebsrat zweimal jährlich Rede und Antwort stehen. Dabei geht es nicht um Beschlussfassungen oder Betriebsvereinbarungen.
Jezt ist schon zum dritten mal die Form eines Sitzungsprotokolls (wörtliche Passagen) aber nicht der Inhalt gerügt worden.
Man kann doch dem Betriebsrat nicht vorschreiben, wie er zu protokollieren hat (oder haben die Herren Angst vor ihren Aussagen?)