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Sitzungsprotokoll für den Arbeitgeber: Kann er die Form ablehnen?

B
Bernhard
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung muss dem Bereichsbetriebsrat zweimal jährlich Rede und Antwort stehen. Dabei geht es nicht um Beschlussfassungen oder Betriebsvereinbarungen. Jezt ist schon zum dritten mal die Form eines Sitzungsprotokolls (wörtliche Passagen) aber nicht der Inhalt gerügt worden. Man kann doch dem Betriebsrat nicht vorschreiben, wie er zu protokollieren hat (oder haben die Herren Angst vor ihren Aussagen?)

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Community-Antworten (3)

H
happy

22.11.2006 um 14:48 Uhr

Was ist ein Bereichsbetriebsrat?? Zweimal jährlich Rede und Antwort stehen?? Lasst die GF doch Protokoll führen..

K
Kölner

22.11.2006 um 14:55 Uhr

Ich würde dem AG dann kein Protokoll mehr zukommen lassen...

B
Bernhard

22.11.2006 um 15:33 Uhr

Hallo Happy,

ein Bereichsbetriebsrat besteht bei uns aus den BR-Vorsitzenden verschiedener Geschäftsbereiche (Sparten), die gemeinsame Interessen haben. Laut Tarifvertrag Betriebsrätestruktur unserer Firma muss die gemeinsame Geschäftsführung zweimal jährlich ihren Bericht zur "Lage der Nation" abgeben. Dabei hat sie nach § 34 das Recht auf eine Sitzungsniederschrift zu diesem TOP. Und genau um die Form dieser Niederschrift geht es.

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