Geschäftsordnung für WA - dem Unternehmer oder nur dem BR vorlegen?
Muss eine beschlossene Geschäftsordnung für den WA dem Unternehmer auch in Kopie vorgelegt werden ? Oder lediglich den BR ?
Danke für Hilfe.
Community-Antworten (6)
15.11.2006 um 18:16 Uhr
Hi,
soweit ich weiß, nur dem BR. (bitte verbessert mich falls ich mich irre)
Aber ist eine GO wirklich sinnvoll? Alles was ihr braucht zum arbeiten, steht im BetrVG. Hatten auch mal eine im BR ausgearbeitet und auch beschlossen. Wir haben dann aber gemerkt, dass uns diese GO keine Hilfe war, sondern teilweise nur störend im weg stand.
Überdenkt diese GO nochmal. (nur ein Tip!)
Gruß
da-grinch
15.11.2006 um 21:02 Uhr
Tom, wenn Inhalte der GO für den AG von Interesse sind, sollten diese durchaus mitgeteilt werden.
Z.B.: Sitzungstermine, Vorsitzender WA
16.11.2006 um 23:15 Uhr
Hallo Tom,
eine GO ist nicht öffentlich. Ihr müsst diese dem BR nicht zur Verfügung stellen. Schon gar nicht dem ArbG.
Wenn aber auch BR-Mitglieder im WA sind (bei uns zu 50 %) spricht nichts dagegen.
Die GO sichert eine strukturierte Arbeitsweise, schließe mich teilweise da-grinch an, regelt nur Dinge, die Euch nicht einschränken oder behindern können....
Ein Beispiel: Die WA-Sitzung findet regelmäßig alle xx Wochen an folgenden Wochentag um xx Uhr statt. Bei Änderungen informiert der WA- Sprecher regelmäßig und die Änderung solltet ihr dann für die aktuelle Situation ordnungsgemäß beschliessen. Es kann Situationen geben, wo der ArbG einen Auszug aus den Protokoll haben darf. Z.B. wenn er zu Gast war, und gerade diese Sitzung verschoben wurde, solltet ihr das beschlossen haben...
LG
BR-Vorsitz
16.11.2006 um 23:31 Uhr
BR-Vorsitz, wie soll ein WA ohne BRM existieren, wenn mindestens ein BRM laut § 107 BetrVG dabei sein muss?
17.11.2006 um 19:39 Uhr
Hallo Lotte,
einer ja, aber wenn mehrere dabei sind, ist es auch kein Problem die GO dem BR vorzulegen. Wass der WA ja nicht müsste.. Das wir die Ausgangsfrage....
17.11.2006 um 22:01 Uhr
GO für den WA? Regelungswut hat noch immer geschadet!
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