Hallo,

muss der AG in einer GmbH & Co. KG dem WA und/oder BR eine Bilanz aushändigen oder muss der AG diese nur vorlegen und erläutern?

Habe gerade im Fitting unter § 108, Kommentar VI, Randnotiz 36, letzter satz gelesen:
"In diesen Fällen ist jedem Mitglied des BR und des WA ein Exemplar auszuhändigen" ( Richardi Rn 41)

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Hätte die komplette Jahresbilanz nämlich auch gern mal in der Hand und nicht nur schnell erläutert und wieder weg.

Gruß

Marco