Aushändigung der Bilanz für BR und WA?
Hallo,
muss der AG in einer GmbH & Co. KG dem WA und/oder BR eine Bilanz aushändigen oder muss der AG diese nur vorlegen und erläutern?
Habe gerade im Fitting unter § 108, Kommentar VI, Randnotiz 36, letzter satz gelesen: "In diesen Fällen ist jedem Mitglied des BR und des WA ein Exemplar auszuhändigen" ( Richardi Rn 41)
Kann mir da jemand weiterhelfen? Hätte die komplette Jahresbilanz nämlich auch gern mal in der Hand und nicht nur schnell erläutert und wieder weg.
Gruß
Marco
Community-Antworten (5)
17.11.2006 um 20:20 Uhr
@MarcoP., der § 108, Rd. 25 BetrVG Fitting erzählt mir aber was anderes! ...dass alle Mitglieder des WA ein umfassendes Einsichtsrecht in die vom Unternehmer gemäss § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen [...] haben. Also nur den WA Mitgliedern! Bist du WA Mitglied?
...Die Unterlagen müssen in den Sitzungen des WA zur Verfügung stehen. Ist eigentlich klar formuliert. Mal ne vorsichtige Frage: Könntest du die Bilanz auch "lesen"?
17.11.2006 um 20:46 Uhr
@Mona-Lisa ...an eine Bilanz zu kommen ist doch wirklich einfach!
@MarcoP. Habt Ihr den AG schon einmal um die Vorlage einer Bilanz gebeten?
17.11.2006 um 21:50 Uhr
Kölner, aber sie dann auch zu verstehen... ;-)
17.11.2006 um 21:55 Uhr
@Lotte Das "Leben" bilanziert sich doch auch aus Aktiva und Passiva... ...verstehst Du Dein Leben?
17.11.2006 um 21:59 Uhr
@Hi, Lotte, ich wage zu behaupten, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist....
@Kölner, wenn ich mir den 106, Rd. 37 so durchlese, wirst auch du zugeben müssen, dass es dafür schon einiger "Vorkenntnisse" bedarf.
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