Erstellt am 17.11.2006 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@MarcoP.,
der § 108, Rd. 25 BetrVG Fitting erzählt mir aber was anderes!
...dass alle Mitglieder des WA ein umfassendes Einsichtsrecht in die vom Unternehmer gemäss § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen [...] haben.
Also nur den WA Mitgliedern! Bist du WA Mitglied?
...Die Unterlagen müssen in den Sitzungen des WA zur Verfügung stehen.
Ist eigentlich klar formuliert.
Mal ne vorsichtige Frage: Könntest du die Bilanz auch "lesen"?
Erstellt am 17.11.2006 um 19:46 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
...an eine Bilanz zu kommen ist doch wirklich einfach!
@MarcoP.
Habt Ihr den AG schon einmal um die Vorlage einer Bilanz gebeten?
Erstellt am 17.11.2006 um 20:50 Uhr von Lotte
Kölner,
aber sie dann auch zu verstehen... ;-)
Erstellt am 17.11.2006 um 20:55 Uhr von Kölner
@Lotte
Das "Leben" bilanziert sich doch auch aus Aktiva und Passiva...
...verstehst Du Dein Leben?
Erstellt am 17.11.2006 um 20:59 Uhr von Mona-Lisa
@Hi, Lotte,
ich wage zu behaupten, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist....
@Kölner,
wenn ich mir den 106, Rd. 37 so durchlese, wirst auch du zugeben müssen, dass es dafür schon einiger "Vorkenntnisse" bedarf.