W.A.F. LogoSeminare

Aushändigung der Bilanz für BR und WA?

M
MarcoP.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

muss der AG in einer GmbH & Co. KG dem WA und/oder BR eine Bilanz aushändigen oder muss der AG diese nur vorlegen und erläutern?

Habe gerade im Fitting unter § 108, Kommentar VI, Randnotiz 36, letzter satz gelesen: "In diesen Fällen ist jedem Mitglied des BR und des WA ein Exemplar auszuhändigen" ( Richardi Rn 41)

Kann mir da jemand weiterhelfen? Hätte die komplette Jahresbilanz nämlich auch gern mal in der Hand und nicht nur schnell erläutert und wieder weg.

Gruß

Marco

4.96605

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

17.11.2006 um 20:20 Uhr

@MarcoP., der § 108, Rd. 25 BetrVG Fitting erzählt mir aber was anderes! ...dass alle Mitglieder des WA ein umfassendes Einsichtsrecht in die vom Unternehmer gemäss § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen [...] haben. Also nur den WA Mitgliedern! Bist du WA Mitglied?

...Die Unterlagen müssen in den Sitzungen des WA zur Verfügung stehen. Ist eigentlich klar formuliert. Mal ne vorsichtige Frage: Könntest du die Bilanz auch "lesen"?

K
Kölner

17.11.2006 um 20:46 Uhr

@Mona-Lisa ...an eine Bilanz zu kommen ist doch wirklich einfach!

@MarcoP. Habt Ihr den AG schon einmal um die Vorlage einer Bilanz gebeten?

L
Lotte

17.11.2006 um 21:50 Uhr

Kölner, aber sie dann auch zu verstehen... ;-)

K
Kölner

17.11.2006 um 21:55 Uhr

@Lotte Das "Leben" bilanziert sich doch auch aus Aktiva und Passiva... ...verstehst Du Dein Leben?

M
Mona-Lisa

17.11.2006 um 21:59 Uhr

@Hi, Lotte, ich wage zu behaupten, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist....

@Kölner, wenn ich mir den 106, Rd. 37 so durchlese, wirst auch du zugeben müssen, dass es dafür schon einiger "Vorkenntnisse" bedarf.

Ihre Antwort