Minderheitsquote Ersatzmitglieder?
Wir sind 7 im Gremium, haben 3 Männer wegen der Minderheitsquote und 4 Frauen. Das erste Ersatzmitglied ist eine Frau, das zweite ein Mann. Wenn einer oder zwei der Männer im BR verhindert ist, muss ich als BRV dann 2 Männer als Ersatz einladen und das erste Ersatzmitglied (Frau) übergehen? Leider brauche ich wegen bereits vergangener Sitzung auch einen zutreffenden §§, da ich nur 1. Ersatz eingeladen hatte (Frau) und nicht Mann. Gilt dann die Abstimmung überhaupt noch?
Community-Antworten (5)
16.11.2006 um 01:26 Uhr
Lese dazu BetrVG §33 Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. Ihr seit 7 BR also reichen 4 BR zu Abstimmung und ist gültig.
16.11.2006 um 08:31 Uhr
Zuckeremma,
ich hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich weiß, dass wir mit 4 beschlussfähig waren. Aber hätte ich einen Mann als Ersatzmitglied einladen müssen, weil ein BR-Mann ausgefallen ist (Minderheit)? Oder gilt die Regelung mit der Minderheitsquote nur für die BR-Wahl?
16.11.2006 um 10:36 Uhr
"Oder gilt die Regelung mit der Minderheitsquote nur für die BR-Wahl?"
engel, welchen Sinn sollte das machen? Wenn die "Quote" durch Verhinderung eines oder mehrerer BRM unterschritten wird, muss ein Ersatzmitglied des entsprechenden Geschlechts geladen werden; die Frau hätte also übersprungen werden müssen. Den Fehler einfach nicht noch einmal machen.
§ BetrVG § 25 Ersatzmitglieder (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 .....
BetrVG § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
16.11.2006 um 10:40 Uhr
@Zuckeremma,
Deine Aussage ist in diesem Kontext nicht ganz richtig. Hier gibt es ausreichend Ersatzmitglieder und diese sind auch zu laden (genau wie Fayence geschrieben hat).
17.11.2006 um 01:37 Uhr
Bin es nochmal. Natürlich muss immer der BR ( Mann oder Frau) durch ein Ersatzmitglied ergänzt werden, das verhindert ist. Hatte mich zu stark auf die Beschlüsse versteift. Bei uns kams schon vor, das wegen Urlaubszeit wirklich nur die Hälfte der BR mit Ersatzm. anwesend waren. Fayence hat die Antwort korrekt beantwortet. Sorry für das Missverständnis.
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