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Einsicht in Personalakte - durch wen?

R
Relana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen, hallo Kollegen,

trotz vielem lesen ist mir leider immer noch nicht ganz klar WER tatsächlich Einsicht in die Peronalakte hat. Im Betriebsverfassungsgesetz finde ich keinen konkreten Satz der dies aussagt. Ich hoffe einer von Euch kann mir genaue Auskunft erteilen. Ich bedanke mich schon im voraus und hoffe auf einige Antworten.

Relana

3.42003

Community-Antworten (3)

T
tinchen159

14.11.2006 um 09:20 Uhr

Nach meines wissens haben nur die Mitarbeiter des Personalbüros einsicht in die Personalakte- Sie selber können auf verlangen auch in ihre eigene Akte einsehen liebe grüße christine

A
Angi1

14.11.2006 um 09:55 Uhr

Hallo Relana,

§ 83 BetrVG Einsicht in die Personalakte

im Fitting dazu RN 9-13

MfG Angi1

DO
De Oddo

14.11.2006 um 09:58 Uhr

Moin Relena,

BetrVG, Para.83 (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht in die ueber ihn gefuehrten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des BR hinzuziehen.

Gruss,

De Oddo

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