Schulungsort und Kostenübernahme - Spielraum des BR für die Entsendung?
Unser BR hat 2 Personen zu einem Grundlagen-Seminar nach Berlin entsandt, weil bei unserem Anbieter nur ein Termin im ersten Halbjahr in Köln ist - da aber hat einer der beiden Urlaub. Von der GL werden die Mehrkosten von Berlin nicht übernommen, weil in Köln auch ein Termin angeboten wird. Gibt es hier ausser individuellen Absprachen auch so etwas wie Spielraum für die Entsendung ?
Community-Antworten (3)
13.11.2006 um 13:25 Uhr
der BR hat im Rahmen des pflichtgemäßen ermessens zu handeln. dabei sind die kostengesichtspunkte zu berücksichtigen. wenn das BRM urlaub hat kann er nicht an der schulung teilnehmen, daher ist die ablehnung durch den AG für dieses BRM wohl nicht nachvollziehbar. aber müssen die 2 den beide an den gleichen ort geschickt werden. wie sieht es kostenmäßig aus wenn man da splittet?
14.11.2006 um 06:19 Uhr
Es ist ja so, dass überhaupt kein anderer Ort als Köln akzeptiert wird und wir nicht wissen, was noch "normal" wäre - unser Betrieb liegt nämlich in Köln ...
Berlin war jetzt ein Extremfall, aber kostenmäßig auch nicht so viel teurer, weil die Flüge von Köln sehr günstig sind.
Aber hauptsächlich geht es wohl um die Hotelkosten, die nicht entstehen, wenn wir in Köln ein Seminar besuchen; andererseits wollen wir auch gerne einmal die informellen Teile eines Seminars nutzen und nicht um 17 h sofort nach Hause fahren ...
14.11.2006 um 16:11 Uhr
Wer sagt denn, dass ihr nicht am informellen Teil des Seminars teilnehmen dürft und um 17h sofort nach Hause fahren müsst :-)
So lautete die Antwort unseres AG als wir das Argument des "informellen Teils" vortrugen...
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