Erstellt am 11.11.2006 um 18:36 Uhr von Lotte
schichtc,
das sagt Dir der § 13 des BetrVG,
wenn der BR länger als ein Jahr im Amt ist, wird im allgemeinen Turnus gewählt, also 2010.
Erstellt am 11.11.2006 um 18:58 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallo Kollege !
Antworter hat recht.
Es gibt jedoch zwei Aussnahmen. Wäre im Jahre 2008 (Stichtag Wahltag 2006 genau zwei Jahre) die Beschäftigtenzahl um mehr als die Halfte und mindestens um 50 Arbeitnehmerger gestiegen oder gesunken( beide Voraussetzung kummulativ) müste im Jahre 2008 gewählt werden.
Nächster Punkt würde im Jahre 2009 der Betriebsrat aus irgendwelchen Gründen nach dem 31.05.09 neu gewählt werden, so entfiele im Jahre 2010 die Wahl und der BR bliebe bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl 2014, mehr als vier Jahre im Amtl.
Mit frdl. Grüssen
Alter Betriebsrat
Erstellt am 11.11.2006 um 20:05 Uhr von Ramses II (aka uralter Betriebsrat)
Alter Betriebsrat,
nicht 31.05.09, sondern 28.02.09 und es zählt dort auch nicht der Wahltag, sondern der Beginn der Amtszeit!!!
(Und des weiteren im ursprünglichen Beispiel "Wahltag" 2007, damit "Stichtag" 2009)
Erstellt am 11.11.2006 um 20:39 Uhr von Alter Betriebsrat
Recht haste Ramses und für heute meine Ruhe
Grüssel
Nur alter Betriebsrat