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Teilnahme Ersatz-Vertrauensperson SGB IX an BR/BA-Sitzung?

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Schwerbehinderten-Vertrauensmann an der Teilnahme BR / bzw. BA-Sitzung gehindert ist, darf dann einer seiner Vertreter an der Sitzung teilnehmen?

6.83701

Community-Antworten (1)

C
cheetah

08.11.2006 um 17:00 Uhr

Ja er darf. Denn die Schwerbehindertenvertreung nimmt nach § 95 Abs. 4 SGB IX an den BR Sitzungen teil. Wer ist nicht festgelegt.

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