Wenn ein Schwerbehinderten-Vertrauensmann an der Teilnahme BR / bzw. BA-Sitzung gehindert ist, darf dann einer seiner Vertreter an der Sitzung teilnehmen?
Erstellt am 08.11.2006 um 16:00 Uhr von cheetah Ja er darf. Denn die Schwerbehindertenvertreung nimmt nach § 95 Abs. 4 SGB IX an den BR Sitzungen teil. Wer ist nicht festgelegt.