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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmungspflichtig bei Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb

T
Teamer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Problem. Der Betrieb xy arbeitet mit verschiedenen Bildungsträgern zusammen, um Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bekommen. Im Rahmen dieser Maßnahme kommt es letztendlich vor, dass ausgewählte und bis dato vorbereitete "Schüler" in den Betrieb kommen, um hier in den neuen zukünftigen Beruf "hineinzuschnuppern", also auch Arbeiten im Betrieb verrichten. Nach dem Abschluss mit IHK-Zertifikat werden diese Menschen in den Betrieb übernommen. Die Frage, die sich nun stellt ist, ob der Betriebsrat in diesem Fall Zustimmungspflichtig ist, wenn diese zukünftigen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Ausbildung rund zwei Wochen in den Betrieb hineinschnuppern.

MfG Teamer

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Community-Antworten (2)

H
harald

03.11.2006 um 20:45 Uhr

§ 99 BetrVG nach fitting zählen dazu auch berufspraktikanten. einfach mal nachlesen

F
Fayence

03.11.2006 um 21:12 Uhr

harald, dann kannst Du unter Angabe der Fitting Auflage doch sicherlich noch die entsprechene RN nachliefern!

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