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Mißtrauen im BR

N
Nixwisse
Jan 2018 bearbeitet

Unter welchen Voraussetzungen kann gegen die BR-Vorsitzenden ein Mißtrauensvotum gestellt werden? Reicht es, wenn die Mehrheit der BRM dafür ist oder müssen definitive Gründe genannt werden bzw. Beweise geführt werden?

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

01.11.2006 um 00:29 Uhr

Wenn Du mit "Mißtrauensvotum" die "Abberufung" des BRV meinst, dann reicht es, wenn die Mehrheit des BR dies beschließt. Schau mal in den Kommentar zum §26 BetrVG, z.B. Fitting 23. Auflage, RN20.

Der Fairnis halber sollte man dem abgewählten BRV aber schon sagen, warum der Beschluss gefasst werden soll.

K
Kera

05.04.2007 um 13:57 Uhr

Hallo! Ich habe eine ähnliche Frage:

Wie ist das, wenn das erste Ersatzmitglied, das ja öfter mal einspringen muss sich nicht ordentlich verhält? Es hat eine Position im Unternehmen inne, die sehr nah mit der Geschäftsleitung verbunden ist. Wir hegen seit einiger Zeit den Verdacht, dass es mit der Geschäftsleitung "kommuniziert". Soll heißen, Dinge weiterträgt, die ihm als BR anvertraut wurden und außerdem den BR schlecht macht. Wir trauen dem Ersatzmitglied nicht mehr, aber wir können ja nichts beweisen.

Wie verhält man sich in diesem Fall als BR? Kann man ein Ersatzmitglied auch ausschließen lassen? Wenn ja, wie? Oder gibt es hier auch so etwas wie ein Mißtrauensvotum?

Freu mich auf Antworten :) Kera

S
sphinx

05.04.2007 um 21:42 Uhr

@Kera

wenn alles Argumentieren und Überzeugen nicht hilft und es wirklich um vertrauliche Dinge geht, z. B. Strategie gegenüber der Gl...

Beweise könnt ihr evt. erhalten, indem ihr einen Versuchsballon startet, d.h. wichtige "Info" nur an ihn geben und gucken, wo es ankommt ;-)

LG

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