Ausbildung in einem anderen Betrieb, trotzdem wählbar?
Hallo, ich bin 22Jahre alt, Arbeite seit mehr als 12 Monaten in einem neuen Betrieb und wollte mich gerne als JAV wählen lassen.. Mein Problem, ich habe in einem anderen Betrieb meine Ausbildung gemacht und bin als Arbeiter im neuen Betrieb angefangen. Darf ich mich dennoch wählen lassen?
Community-Antworten (6)
26.10.2006 um 00:01 Uhr
Für die JAV sind alle AN des Betriebes wählbar, die zum Zeitpunkt der Wahl ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierzu ist keine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit vorgeschrieben. Viel Glück für die Wahl.
26.10.2006 um 09:06 Uhr
Sorry, ich muss widersprechen. Anscheinend gibt es hier ein Missverständnis zum aktiven und passiven Wahlrecht. Wählbar sind alle AN, die zum Zeitpunkt der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wahlberechtigt sind jedoch lediglich alle jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren, sowie Auzubildende die zum Zeitpunkt der Wahl ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
26.10.2006 um 09:28 Uhr
Sorry bjoernbor, aber du solltest dich mal zum WV für die JAV schulen lassen! ;-)
Bei der Wahl zur JAV gibt es zwischen aktivem und passivem Wahlrecht Unterschiede, genauso wie Hannibal es schildert.
Viel Erfolg für die Wahl!
26.10.2006 um 16:14 Uhr
HANNIBAL hat recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
26.10.2006 um 18:48 Uhr
Also darf ich mich Aufstellen lassen zur JAV? Ist das sicher? Ich hänge nämlich zur Zeit im klinsch mit dem Betriebsrat, die behaupten, dass ich mich nicht aufstellen lassen dürfte.
26.10.2006 um 20:00 Uhr
Ich1983, damit Du Dir sicher bist, hier nochmal die fachliche Bestätigung vom Däubler zu § 61 BetrVG RN 9 "Wählbar sind auch AN, die für die JAV nicht wahlberechtigt sind. Der Personenkreis der passiv Wahlberechtigten umfasst auch die AN unter 25 Jahren, die im Betrieb nicht zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Damit sind alle AN zwischen 18 und 25 Jahren für die JAV wählbar. Allerdings ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft sowohl in der JAV als auch im BR ausgeschlossen. Der AN muss dem Betrieb angehören."
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