Versetzung/ Kündigung eines BR-Mitgliedes (Nichterreichen der vorgegebenen Ziele) - zulässdig?
Hallo Forum,
in meiner Firma soll ein BR-Mitglied wegen schlechter Leistung (Nichterreichen der vorgegebenen Ziele) gekündigt oder versetzt werden. Frage: ist eine Kündigung aus diesem Grund überhaupt möglich und kann dieser MA überhaupt versetzt werden, wenn nachweisbar andere Kollegen diese Ziele auch nicht erreichen? Denn eine Arbeitsverweigerung kann in diesem Falle nicht nachgewiesen werden, eher im Gegenteil, der Mitarbeiter arbeitet länger, um die Zielvorgaben zu erreichen.
Community-Antworten (1)
25.10.2006 um 23:11 Uhr
Die Begründung für eine erfolgreiche Kündigung sehe ich hier nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass BR Mitglieder eventuell eine geringere Produktivität erreichen, da sie ja auch während der Arbeitszeit die BR Arbeit zu erledigen haben, wobei das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dass BR Arbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit hat. Wenn vergleichbare Arbeitnehmer nachweislich die vorgegebenen Ziel auch nicht erreichen, stimmt doch irgendetwas nicht mit der Zielvorgabe. Außerdem wäre die Kündigung eines BR Mitgliedes gem.: § 15 KschG nur aus Gründen, die eine außerordentliche Kündigung begründen würden, rechtens, was bei o.g. Vorwurf nicht möglich wäre.
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