Betriebsrat Austritt - was ist zu beachten?
Guten Tag, Ich bin seit einenm halben jahr in unserem geschäft in den betriebsrat gewählt worden. Bin aber sehr unglücklich weil ich nicht ernst genommen werde und ich nicht gegen ältere ankomme die schon lange dabei sind.Wenn ich jetzt austrete möchte rutsch automatisch der jenige nach, der auf der wahlliste am nächsten drauf steht oder nicht liege ich da falsch. Muß ich da was rechtliches beachten, gibts dann neu wahlen oder geht das alles nicht.
Mfg
Steffi
Community-Antworten (2)
25.10.2006 um 17:23 Uhr
Hallo Steffi,
das siehst du richtig. es rutscht das nächste ersatzmitglied auf deinen stuhl...
aber bedenke:
es ist noch keine meisterin vom himmel gefallen!
nach deinen ersten seminaren in sachen BetrVG und Arbeitsrecht lässt Du dir bestimmt nicht mehr so schnell den mut nehmen :) du bist von deinen kollegenInnen in das amt gewählt worden, sie haben vertrauen in dich gesetzt. was ist schon ein halbes jahr? versuch erst einmal dich soweit zu behaupten und nimm es als persönliche herausforderung an, dich sachlich argumentativ gegen ältere und erfahrene BRs durchzusetzen. wenn das alles nichts für dich ist, dann überleg doch einfach mal in der nächsten wahlperiode nicht mehr anzutreten.
und noch son blöder spruch:
wer nichts wagt, der nichts gewinnt... :)
liebe grüße vom packer
25.10.2006 um 19:07 Uhr
@steffi
manchmal ist der job als BR schon hart. gerade als "frischling" wird es einem oft nicht leicht gemacht. überlege aber trotzdem ob du dich nicht durchbeißen kannst. vergiss bei deinem entschluss auch nicht deine wähler. die haben dich sicher nicht ohne grund gewählt und sind sicher froh wenn sie dich als ansprechpartner bei ihren problemen haben. und in der nächsten wahlperiode bist du dann ggf. der alte hase und kannst es gegenüber den neien kollegen im gremium besser machen....
der rückzug sollte gut überlegt sein
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