Erstellt am 25.10.2006 um 11:14 Uhr von merlin
ImFitting habe ich hierzu gefunden, daß der BR entscheidet, was am schwarzen Brett auszuhängen ist, abnehmen darf der AG sie ausnahmsweise nur, wenn der Betriebsfrieden dadurch beeinträchtigt wird oder sie Beleidigungen gegen den AG enthalten, "im Übrigen muß der AG jedoch zur Beseitigung unzulässiger Aushänge den Rechtsweg beschreiten". Das ist bei dem von Dir geschilderten aber nicht der Fall, da sich Euer Aushang ja "im Rahmen Eurer Aufgaben bewegt"
Erstellt am 25.10.2006 um 11:49 Uhr von RAC
Hiervon ließe sich meiner Meinung nach auch eine Behinderung der BR Arbeit ableiten. Dies ist strafbar (bis 1Jahr Gefängnis).
Gruß RAC