Erstellt am 24.10.2006 um 17:35 Uhr von Mona-Lisa
@Bullilady,
Betriebsbedingt?
Mit welchem Kündigungsgrund?
"nichts unternimmt" und "nicht widersprochen hat".
Heisst das, der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt?
Dieser "Jemand" kann innerhalb 3 Wochen eine Kündungsschutzklage einreichen.
Erstellt am 24.10.2006 um 18:09 Uhr von w-j-l
Mona-Lisa,
der BR hat allenfalls "nicht widersprochen".
Erstellt am 24.10.2006 um 18:21 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 24.10.2006 um 19:30 Uhr von Volker
Ist denn eine Anhörung des BR erfolgt? Ohne Anhörung des BR ist die Kündigung unwirksam. Siehe §102 BetrVG Abs. 1
Erstellt am 24.10.2006 um 22:14 Uhr von mumie
§102 Absatz 2 Satz 1:
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
§102 Absatz 2 Satz 2:
Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.
Erstellt am 25.10.2006 um 09:11 Uhr von wölfchen
Vielleicht gab es ja auch keine triftigen Gründe für einen Widerspruch?