W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat schaut zu - bei betriebsbeingter Kündigung?

B
Bullilady
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unsererer Firma wurde jemand betriebsbedingt gekündigt. Der Hammer ist, dass der Betriebsrat nichts unternimmt und auch nicht widersprochen hat.

Was kann man tun???

Danke im Voraus

4.14806

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

24.10.2006 um 19:35 Uhr

@Bullilady, Betriebsbedingt? Mit welchem Kündigungsgrund? "nichts unternimmt" und "nicht widersprochen hat". Heisst das, der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt? Dieser "Jemand" kann innerhalb 3 Wochen eine Kündungsschutzklage einreichen.

W
w-j-l

24.10.2006 um 20:09 Uhr

Mona-Lisa, der BR hat allenfalls "nicht widersprochen".

M
Mona-Lisa

24.10.2006 um 20:21 Uhr

@w-j-l, aha.... ;-))

V
Volker

24.10.2006 um 21:30 Uhr

Ist denn eine Anhörung des BR erfolgt? Ohne Anhörung des BR ist die Kündigung unwirksam. Siehe §102 BetrVG Abs. 1

M
mumie

25.10.2006 um 00:14 Uhr

§102 Absatz 2 Satz 1: Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.

§102 Absatz 2 Satz 2: Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.

W
wölfchen

25.10.2006 um 11:11 Uhr

Vielleicht gab es ja auch keine triftigen Gründe für einen Widerspruch?

Ihre Antwort