Erstellt am 20.10.2006 um 11:30 Uhr von pit47
Hallo elfi,
der BR kann keine Lohnverhandlungen für die Arbeitnehmer seines Betriebes führen, dieses ist Sache der Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber oder dem AG- Verband. Siehe auch Tarifvertragsgesetz § 2.
Erstellt am 20.10.2006 um 11:41 Uhr von elfi
Hallo pit47,
wir sind nicht tarifgebunden, also zählt auch der Tarifvertrag für uns nicht. Mir ist durchaus bewußt das Lohnrunden mit der Tarifkommision durchzuführen sind. Wir haben auch eine. Wie gesagt der AG ist nicht im Arbeitgeberverband, also nicht an der Tarifvertrag gebunden.
Ade
Erstellt am 20.10.2006 um 12:04 Uhr von pit47
Hallo elfi,
der Tarifvertrag zählt für euch nicht, aber das Tarifvertragsrecht zählt auch für euch.
Siehe auch § 77 Abs. 3, Arbeitsentgelte, die durch Tarifvertrag oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Eine Tarifkommission wird immer von einer Gewerkschaft gebildet, die mit dem AG den Tarifvertrag aushandelt.
Erstellt am 20.10.2006 um 12:48 Uhr von Barbara
Hallo Elfi!
Pit hat Recht was Arbeitsentgelte betrifft.
Wenn der AG in Zukunft die Zahlung von Ü-Zuschlägen verweigert- keine mehr genehmigen.
Und Basta!
Erstellt am 20.10.2006 um 13:26 Uhr von Heini
Wenn der AG künftig keine Zuschläge mehr für Mehrarbeit Zahlen möchte, sollte sich der BR fragen wie er in Zukunft mit seien Mitbestimmungsrechten gem. §87 Abs.2+3 BetrVG umgeht.
Was möglich ist, hat Barbara im letzten Satz ihres Beitrags kurz und treffend beschrieben.