Erstellt am 19.10.2006 um 17:50 Uhr von Fayence
Ich finde es ja lobenswert, dass Ihr einen WA berufen wollt! Aber wie sieht´s denn mit Eurer Verpflichtung dazu aus?
§106 und §107 BetrVG, schon mal gelesen?
Erstellt am 19.10.2006 um 20:54 Uhr von Heini
Das Thema Wirtschaftsausschuss wird unter nachstehender Adresse ausführlich behandelt. Dort findest Du auch die Antworten auf deine Fragen.
www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/wirtschaftsausschuss.php
Erstellt am 21.10.2006 um 20:49 Uhr von Kölner
@moppelchen
Aus Deinem anderen "fred" könnte man entnehmen, dass Ihr ein Tendenzunternehmen sein könntet...
...dann wäre der AG möglicherweise vollkommen im Recht!