Hallo,

wir haben in unserem Unternehmen als BR die JAV Wahlen eingeleitet. In den letzten Wahlperioden haben alle Azubis unter 25 mitgewählt. Auch die Azubis, welche am 1. September ihre Ausbildung begonnen haben. Jetzt bin ich über den § 61 Abs 2 BetrVG gestolpert wo auf den § 8 BetrVG (Müssen 6 Monate usw...) verwiesen wird. Heißt das, daß unsere Auszubildenden aus dem 1. Lehrjahr gar nicht kandidieren dürfen??!?!?!?!

Vielen Dank für die Hilfe

Ollisci