Ein alter Hase braucht auch mal einen Rat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte gern einen Rat! ich bin seit 12 Jahren im Betriebsrat als Vorsitzender tätig, nicht freigestellt. In unseren Unternehmen sind weniger als 100 Menschen beschäftigt. In den 12 Jahren habe ich viele Erfahrung gesammelt, Entscheidungen fälle ich laut BetrVG und im Gremium. Seit der neuen Wahlperiode haben wir zwei neue BR-Mitglieder. Davon habe ich eine Kollegin die im Schichtsystem arbeitet, wie in vielen Firmen wird über Arbeitskräftemangel geklagt. Die 1-3 Grundseminare haben die beiden schon besucht, sie wollen aber 2019 noch Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Eigentlich wollen wir uns verstärkt 2019 über die Berufsgenossenschaft weiterbilden, Suchtberatung, Mitbestimmung Arbeitsschutz, was für uns in der Firma auch wichtig ist. Vorfälle sind vorhanden und über diese Themen sind wir Neulinge also wissen wir wenig. Die Lehrgänge sind verteilt über das ganze Jahr, damit ist die Kollegin im Schichtsystem stehst unterwegs. Wenn wir den Beschluss fassen, wäre die Kollegin fast jeden Monat für eine Woche zum Lehrgang. Ich weiß, dass der BR verpflichtet unerlässlich Kenntnisse anzueignen und wir Anspruch auf Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben. Andere Kollegen müssen ja einspringen und zusätzlich Bringschichten machen. Meine Frage ist oder mein Bedenken müssen wir auf betriebliche Notwendigkeiten achten. Meine Meinung ist für uns Arbeitsrecht im Betrieb eine Nebenrolle, Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetzt, Information und Mitbestimmung des AG ist vorhanden. Also nicht gleich notwendig. Hat jemand einen Rat, wie wir eine Lösung finden können, wie wir ohne Ärger im Gremium und mit dem AG bekommen. Vielen Dank
Community-Antworten (4)
21.10.2018 um 19:01 Uhr
Ich würde den Kollegen auf Arbeitsrecht 1-3 schicken. Arbeitsschutz kann man in 2020 machen.
21.10.2018 um 19:31 Uhr
Arbeitsrecht gehört zu den Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Dieses Wissen sollten sich BRM schnell aneignen. Auch wenn der BRV anderer Ansicht ist.
21.10.2018 um 19:56 Uhr
Die Sorgen, die du dir machst, müsste sich der AG machen. Er muss sicher stellen, dass der BR ungehindert seinen Job machen kann. Chronischer Personalmangel wegen verfehlter Personalpolitik kann nicht zur Selbstbeschränkung des BR führen.
Lass die Kollegin ihre Arbeitsrechtsseminare machen.
22.10.2018 um 11:17 Uhr
Natürlich solltet ihr auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen. In zu erwartenden Hochdruckzeiten oder bei zu erwartender Unterbesetzung (Urlaubszeit) muss man ja nicht unbedingt auf Lehrgang fahren, sofern zu anderen Terminen auch Lehrgänge zum Thema angeboten werden.
Ansonsten schaut doch mal, dass die neuen BR-Mitglieder zum Arbeitsrecht gehen, dafür einige von den älteren zum Arbeitsschutz und Suchtberatung. Für letztere haben i.d.R. sowieso nicht alle BR-Mitglieder Anspruch.
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