Minderheitengesetz - wer weiß Rat bei BR-Wahl in Betrieb unter 50 MA?
Hallöchen,
wir sind in der Firma 17 Arbeitnehmer,davon 12 Frauen und 5 Männer.Bei einer Arbeitnehmerzahl unter 50 wird ja nur ein Betriebsrat gewählt.Ich habe dazu mal ein paar Fragen: 1.Eine Einladung zur Wahlversammlung muß von 3 Arbeitnehmern gemacht werden.Dürfen es nur 3 sein,oder auch mehr? 2. Laut dem Minderheitengesetz müsste ja eigentlich eine Frau zum Betriebsrat gewählt werden.Muß das so sein,auch wenn sich keine Frau bereit erklärt oder kann auch ein Mann gewählt werden,da das bei dieser Betriebsgröße eh egal ist? 3.Bei einem Betrieb mit nur 1 Betriebsrat gibt es ja eigentlich keinen Stellvertreter,oder? Was ist,wenn der Betriebsrat längere Zeit(vielleicht wegen eines Unfalles) ausfällt.Wer übernimmt seine Geschäfte? ( 3.)Wenn es doch einen Stellvertreter gibt,ist dieser auch gegen Kündigung geschützt?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Community-Antworten (3)
16.10.2006 um 01:12 Uhr
masterkoen, Du erweckst zwar den Anschein, dass Du Dich schon einmal mit dem BetrVG und der WO auseinandergesetzt hast, aber verstanden hast Du´s anscheinend nicht so richtig!
Zu 1) Mehr KollegInnen empfehlen sich nicht, da nur die ersten 3 "Einlader" durch den §15 KschG abgesichert sind Zu 2) Die Minderheit sind bei Euch doch wohl die Männer. Aber selbst darum müsst Ihr Euch bei nur einem zu wählendem BRM keine Gedanken machen! Zu 3) Stellvertreter ist das gewählte Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl
Zu (3.) Siehe §15 KschG
16.10.2006 um 02:02 Uhr
Hallo Fayence,
ich habe mich schon mit dem BetrVg und der WO auseinandergesetzt, habe aber erst vor einer Woche damit angefangen.Wir planen aber innerhalb der nächsten 2 Wochen erstmalig eine Betriebsratswahl durchzuführen.Ich kann unmöglich alles in so kurzer zeit kennen und auch verstehen,denn ich bin kein Rechtsanwalt. Also muß ich leider Fragen stellen, die für einige Leute ziemlich banal klingen. Wir dürfen uns bloß keinen Fehler bis dahin erlauben, denn unser Arbeitgeber wird nur darauf warten irgendeinen Fehler zu finden, und dann kann ich für nichts mehr garantieren, habe aber meinen Arbeitskollegen versprochen, daß sie keine Angst haben müssen,weil ich mich damit auseinandersetze. Also, habe etwas nachsehen mit mir,ich werde bestimmt in den nächsten tagen noch öfter solche Fragen stellen.
Gruß masterkoen
16.10.2006 um 08:40 Uhr
Uns geht es genau so. Bei uns ist morgen der Showdown. Und ehrlich gesagt geht mir der A... auf Grundeis. Was wenn was schief geht? Unser AG zerreist uns in der Luft und verfüttert uns den Hunden. Aber mal Spaß bei Seite. Wir haben uns an unsere GW gewandt und die unterstützt uns dolle. Solltet ihr auch tun. Denn du hast nämlich Recht. Wir sind keine Rechtsanwälte und wir werden es auch nie werden.
LG Luette
Verwandte Themen
Frauenquote bei den BR- Wahlen
ÄlterWarum stellen sich die Frauen den dann zur Wahl? Da könnte man die Frauen auch einfach nur benennen und gar nicht erst zur Wahl stellen, sondern als gesetzt in die Wählerliste setzen. Ich habe nicht
Frauenquote bei den BR- Wahlen
ÄlterMuss bei einer Personenwahl das Minderheitengesetz (Frauenquote) eingehalten werden? Beispiel: ein Siebenköpfiger BR steht zur Wahl. Eine Frau bekommt so viel Stimmen das sie auf jedem Fall gewählt is
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Frauenquote bei den BR- Wahlen
ÄlterHier scheint jemand etwas Falsch zu verstehen. Ich will hier keine Stimmung gegen das Minderheitengesetz machen. Ich bin auch der Meinung wenn 120 Frauen im Betrieb sind und 30 Männer, sollte der Wähl
War der BR jahrelang der falsche ?
ÄlterHallo zusammen .... da ich mich aufstellen lassen habe und mich nun seid längeren mit der Materie beschäftige habe ich halt Fragen die ihr mir vielleicht beantworten könntet. Einige von euch wer