Hallöchen,

wir sind in der Firma 17 Arbeitnehmer,davon 12 Frauen und 5 Männer.Bei einer Arbeitnehmerzahl unter 50 wird ja nur ein Betriebsrat gewählt.Ich habe dazu mal ein paar Fragen:
1.Eine Einladung zur Wahlversammlung muß von 3 Arbeitnehmern gemacht werden.Dürfen es nur 3 sein,oder auch mehr?
2. Laut dem Minderheitengesetz müsste ja eigentlich eine Frau zum Betriebsrat gewählt werden.Muß das so sein,auch wenn sich keine Frau bereit erklärt oder kann auch ein Mann gewählt werden,da das bei dieser Betriebsgröße eh egal ist?
3.Bei einem Betrieb mit nur 1 Betriebsrat gibt es ja eigentlich keinen Stellvertreter,oder? Was ist,wenn der Betriebsrat längere Zeit(vielleicht wegen eines Unfalles) ausfällt.Wer übernimmt seine Geschäfte?
( 3.)Wenn es doch einen Stellvertreter gibt,ist dieser auch gegen Kündigung geschützt?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!