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Minderheitengesetz - wer weiß Rat bei BR-Wahl in Betrieb unter 50 MA?

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masterkoen
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen,

wir sind in der Firma 17 Arbeitnehmer,davon 12 Frauen und 5 Männer.Bei einer Arbeitnehmerzahl unter 50 wird ja nur ein Betriebsrat gewählt.Ich habe dazu mal ein paar Fragen: 1.Eine Einladung zur Wahlversammlung muß von 3 Arbeitnehmern gemacht werden.Dürfen es nur 3 sein,oder auch mehr? 2. Laut dem Minderheitengesetz müsste ja eigentlich eine Frau zum Betriebsrat gewählt werden.Muß das so sein,auch wenn sich keine Frau bereit erklärt oder kann auch ein Mann gewählt werden,da das bei dieser Betriebsgröße eh egal ist? 3.Bei einem Betrieb mit nur 1 Betriebsrat gibt es ja eigentlich keinen Stellvertreter,oder? Was ist,wenn der Betriebsrat längere Zeit(vielleicht wegen eines Unfalles) ausfällt.Wer übernimmt seine Geschäfte? ( 3.)Wenn es doch einen Stellvertreter gibt,ist dieser auch gegen Kündigung geschützt?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

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Community-Antworten (3)

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Fayence

16.10.2006 um 01:12 Uhr

masterkoen, Du erweckst zwar den Anschein, dass Du Dich schon einmal mit dem BetrVG und der WO auseinandergesetzt hast, aber verstanden hast Du´s anscheinend nicht so richtig!

Zu 1) Mehr KollegInnen empfehlen sich nicht, da nur die ersten 3 "Einlader" durch den §15 KschG abgesichert sind Zu 2) Die Minderheit sind bei Euch doch wohl die Männer. Aber selbst darum müsst Ihr Euch bei nur einem zu wählendem BRM keine Gedanken machen! Zu 3) Stellvertreter ist das gewählte Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl

Zu (3.) Siehe §15 KschG

M
masterkoen

16.10.2006 um 02:02 Uhr

Hallo Fayence,

ich habe mich schon mit dem BetrVg und der WO auseinandergesetzt, habe aber erst vor einer Woche damit angefangen.Wir planen aber innerhalb der nächsten 2 Wochen erstmalig eine Betriebsratswahl durchzuführen.Ich kann unmöglich alles in so kurzer zeit kennen und auch verstehen,denn ich bin kein Rechtsanwalt. Also muß ich leider Fragen stellen, die für einige Leute ziemlich banal klingen. Wir dürfen uns bloß keinen Fehler bis dahin erlauben, denn unser Arbeitgeber wird nur darauf warten irgendeinen Fehler zu finden, und dann kann ich für nichts mehr garantieren, habe aber meinen Arbeitskollegen versprochen, daß sie keine Angst haben müssen,weil ich mich damit auseinandersetze. Also, habe etwas nachsehen mit mir,ich werde bestimmt in den nächsten tagen noch öfter solche Fragen stellen.

Gruß masterkoen

L
Luette

16.10.2006 um 08:40 Uhr

Uns geht es genau so. Bei uns ist morgen der Showdown. Und ehrlich gesagt geht mir der A... auf Grundeis. Was wenn was schief geht? Unser AG zerreist uns in der Luft und verfüttert uns den Hunden. Aber mal Spaß bei Seite. Wir haben uns an unsere GW gewandt und die unterstützt uns dolle. Solltet ihr auch tun. Denn du hast nämlich Recht. Wir sind keine Rechtsanwälte und wir werden es auch nie werden.

LG Luette

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