Erstellt am 15.10.2006 um 23:12 Uhr von Fayence
masterkoen,
Du erweckst zwar den Anschein, dass Du Dich schon einmal mit dem BetrVG und der WO auseinandergesetzt hast, aber verstanden hast Du´s anscheinend nicht so richtig!
Zu 1) Mehr KollegInnen empfehlen sich nicht, da nur die ersten 3 "Einlader" durch den §15 KschG abgesichert sind
Zu 2) Die Minderheit sind bei Euch doch wohl die Männer. Aber selbst darum müsst Ihr Euch bei nur einem zu wählendem BRM keine Gedanken machen!
Zu 3) Stellvertreter ist das gewählte Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl
Zu (3.) Siehe §15 KschG
Erstellt am 16.10.2006 um 00:02 Uhr von masterkoen
Hallo Fayence,
ich habe mich schon mit dem BetrVg und der WO auseinandergesetzt, habe aber erst vor einer Woche damit angefangen.Wir planen aber innerhalb der nächsten 2 Wochen erstmalig eine Betriebsratswahl durchzuführen.Ich kann unmöglich alles in so kurzer zeit kennen und auch verstehen,denn ich bin kein Rechtsanwalt.
Also muß ich leider Fragen stellen, die für einige Leute ziemlich banal klingen.
Wir dürfen uns bloß keinen Fehler bis dahin erlauben, denn unser Arbeitgeber wird nur darauf warten irgendeinen Fehler zu finden, und dann kann ich für nichts mehr garantieren, habe aber meinen Arbeitskollegen versprochen, daß sie keine Angst haben müssen,weil ich mich damit auseinandersetze.
Also, habe etwas nachsehen mit mir,ich werde bestimmt in den nächsten tagen noch öfter solche Fragen stellen.
Gruß
masterkoen
Erstellt am 16.10.2006 um 06:40 Uhr von Luette
Uns geht es genau so. Bei uns ist morgen der Showdown. Und ehrlich gesagt geht mir der A... auf Grundeis. Was wenn was schief geht? Unser AG zerreist uns in der Luft und verfüttert uns den Hunden. Aber mal Spaß bei Seite. Wir haben uns an unsere GW gewandt und die unterstützt uns dolle. Solltet ihr auch tun. Denn du hast nämlich Recht. Wir sind keine Rechtsanwälte und wir werden es auch nie werden.
LG Luette