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Ab welcher Anzahl von AN muss der AG Mitarbeiter rein für die Arbeit im Betriebsrat abstellen?

A
annette
Jan 2018 bearbeitet

ich habe mal gehört, dass der ag ab einer bestimmten anzahl von arbeitnehmern leute rein für die betriebsratstätigkeit abstellen muss. und dass daher manche arbeitgeber darauf achten, dass die mitarbeiterzahl diesen wert nicht übersteigt. wer kann mir sagen, wie hoch diese anzahl ist?

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Community-Antworten (5)

H
harald

11.10.2006 um 13:56 Uhr

steht im BetrVG liest das eigentlich keiner?????

W
Werner

11.10.2006 um 13:58 Uhr

Hallo Annette, 200-500 AN ein BR voll von der Arbeit freizustellen. 501-900 AN 2 BR 901-1500 AN 3 BR 1501-2000 AN 4 BR......usw §38 BetrVG

R
Rollie

11.10.2006 um 13:58 Uhr

Das wird im § 38 des BetrVG'es geregelt und die Anzahl der Freistellungen hängt von der Mitarbeiterzahl ab.

So pauschal würde ich nicht sagen, das AG darauf achten, eine Schwelle nicht zu überschreiten, um Freistellungen dadurch zu vermeiden. Viele Unternehmen arbeiten durchaus gewinnorientiert. Dies Bestreben wird nicht wegen einer Freistellung in Frage gestellt.

H
harald

11.10.2006 um 13:59 Uhr

jetzt liest sie es wider nicht

S
Schmarotzer

11.10.2006 um 14:36 Uhr

harald

1.nööö 2. warum auch.

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