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Anhörung des BR in der Kündigungschutzzeit (Wahlbewerber) - zulässig?

M
maho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ich hätte eine Frage: Ist die Anhörung des BR während der Kündigungsschutzzeit über einen Wahlbewerber für eine Kündigung die nach der Kündigungschutz ist zulässig? Wo ist das geregelt?

vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (4)

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paula

11.10.2006 um 13:28 Uhr

warum sollte das nicht zulässig sein. das gesetzt spricht doch nur davon dass eine entsprechende kündigung nicht ausgesprochen werden darf. der AG darf sie aber vorbereiten.

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harald

11.10.2006 um 13:29 Uhr

der betriebsrat ist vor J E D E R kündigung zu hören. geregelt im betriebsvervassungsgesetz ein br sollte in der regel einer kündigung widersprechen ebenda geregelt wan das geht (oder schweigen) fristen sind einzuhalten und kollegIn zur gewerkschaft schicken wen er/sie mitglied ist kandidaten zum br haben besonderen kündigungsschutz

P
paula

11.10.2006 um 13:40 Uhr

also warum der BR in der regel einer kündigung widersprechen sollte erschließt sich mir aber nicht lieber harald. es gibt aus meiner sicht gesetzliche anforderungen an eine kündigung und die gilt es zu prüfen und wenn da etwas nicht stimmt gibt es einen widerspruch!

M
maho

11.10.2006 um 14:57 Uhr

herzlichen Dank liebe Freunde, die ganze Sache ist mir aber doch etwas zu kompliziert, vielleicht sollte ich einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen.

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