Erstellt am 11.10.2006 um 11:28 Uhr von paula
warum sollte das nicht zulässig sein. das gesetzt spricht doch nur davon dass eine entsprechende kündigung nicht ausgesprochen werden darf. der AG darf sie aber vorbereiten.
Erstellt am 11.10.2006 um 11:29 Uhr von harald
der betriebsrat ist vor J E D E R kündigung zu hören. geregelt im betriebsvervassungsgesetz ein br sollte in der regel einer kündigung widersprechen ebenda geregelt wan das geht (oder schweigen) fristen sind einzuhalten und kollegIn zur gewerkschaft schicken wen er/sie mitglied ist
kandidaten zum br haben besonderen kündigungsschutz
Erstellt am 11.10.2006 um 11:40 Uhr von paula
also warum der BR in der regel einer kündigung widersprechen sollte erschließt sich mir aber nicht lieber harald. es gibt aus meiner sicht gesetzliche anforderungen an eine kündigung und die gilt es zu prüfen und wenn da etwas nicht stimmt gibt es einen widerspruch!
Erstellt am 11.10.2006 um 12:57 Uhr von Maho
herzlichen Dank liebe Freunde,
die ganze Sache ist mir aber doch etwas zu kompliziert, vielleicht sollte ich einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen.