Betriebliches vor BR - Gibt es Urteile was tatsächlich eine betriebliche Notwendigkeit ist?
Möchte den Thread 9086 mal weiterspinnen bzw. die Diskussion neu anfangen-weil bei uns das problem massivst auftritt. Grund für eine Abwesenheit kann auch eine mehrtägige Dienstreise sein. Krankheit widerum heisst arbeitsunfähig....aber nicht unbedingt Betriebsratssitzungsunfähig, wenn es ansonsten zumutbar ist. Oder? Aber!!!! Gibt es Urteile was tatsächlich eine betriebliche Notwendigkeit ist? Oder ergibt sich das aus den Grundsätzen nach aus der Arbeitszeitgesetzgebung, wie das Verderben von Waren, Gefahr für Leib/Leben/Gesundheit etc??
Bräuchte hier Hilfe....
Community-Antworten (1)
19.10.2006 um 16:38 Uhr
LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95
- Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
- Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muß nur dann zurückstehen, wenn eine betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist.
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