Freizeitopfer für Teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder wegen BR-Schulungsteilnahme?
Hallo liebe Kollegen. Ich bin teilzeitbeschäftigt und seit April BR-Mitglied. Ich hab am BR 1 Seminar (38,5 std.) teilgenommen, soll aber nach meinem Vertrag nur 3,5 Std. bezhalt bekommen. Hab jetzt einen Brief mit dem Hinweis auf § 37 geschrieben. Was kann ich bitte jetzt auf die schnelle noch machen?
Community-Antworten (1)
27.09.2006 um 22:28 Uhr
Du meinst wohl 3,5 Stunden täglich. Mehr muss und darf der AG nicht bezahlen. Du bekommst aber für deinen Mehraufwand an Zeit einen Freizeitausgleich. Die Höhe richtet sich an der Stundenzahl die ein Vollzeitarbeiter bei euch arbeitet.
Z.B.: 17,5 Std. = deine Wochenarbeitszeit 38,5 Std. = Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten 21,0 Std. = Zeitgutschrift
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