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Selbstverständniss des Betriebsrates

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Darf der/die BR-Vorsitzende/r eigenmächtig den Arbeitgeber auf Mängel hinweisen betreff §87 BtrVG. oder ist er verpflichtet erst einen Beschluss durch den Betriebsrat herbei zu führen? Der BR und seine Mitglieder verstehen sich als Basisdemokratisch gewähtltes Gremium. Nun kommt es häufig vor das man sich hinter dieser Demokratie versteckt, und alles muß erst beschlossen werden, was eine Erschwerniss in der alltäglichem Betriebsratsarbeit bedeutet. Darf der Betriebsrat mit Beschluss seine Rechte und Pflichten, mit Beschluss, selbst einschränken?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

22.09.2006 um 23:49 Uhr

@Maclogic Sich als "demokratisch gewähltes Verfassungsorgan" zu wähnen, halte ich durchaus für sinnig und richtig! Allerdings kann ich nach einer erfolgten Wahl die "Basisdemokratie" so nicht mehr erkennen!

Davon mal ganz ab: Was will denn Euer BR/willst Du mit dieser Frage bezwecken? Soll die nicht vorhandene Machtfülle des BRV in Frage gestellt werden? Ist es nicht andererseits sehr gefährlich, wenn ein BRV genau das macht, was Du beschreibst: Dem AG beratend/mahnend zur Seite zu stehen?

RI
Ramses II

22.09.2006 um 23:59 Uhr

Ich gebe ja zu, dass ich den § 87 BetrVG auch in vieler Hinsicht für mangelhaft halte. Aber da würde ich eher den Gesetzgeber daruf hinweisen als meinen Arbeitgeber.

Ach ja, die Bsisdemokratie wird spätestens bei personellen Einzelmaßnahmen schwierig und generell sehe ich ein Problem mit dem Gebot der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzungen.

B
br01

23.09.2006 um 00:04 Uhr

Ich verstehe auch den Hintergrund nicht so ganz. Ich als ordentliches BR-Mitglied nehme mir schon das Recht herraus, auch ohne Beschluss des Gremiums, auf einen Verstoss gegen das Mitbestimmungsrecht aufmerksam zu machen b.z.w. es einzufordern.

K
Kölner

23.09.2006 um 00:05 Uhr

@br01 Gefährliche Einstellung, sehr gefährlich...

B
br01

23.09.2006 um 00:08 Uhr

@Kölner Wieso ? Ich habe doch wohl das Recht auf meine Rechte aufmerksam zu machen. Was bei der Mitbestimmung, im Gremium, dann herraus kommt ist dann die zweite Sache.

M
Maclogic

23.09.2006 um 00:11 Uhr

Es handelt sich im konkreten Fall um Fragen der betrieblichen Lohngestaltun. Aussertariflich! Der BR wurde bisher zu keinem Zeitpunkt über den Stand der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Vertretern der betroffenen Berufsgruppe unterrichtet. Der BR-Vorsitz wollte die Mitbestimmungsrechte einfordern ohne Beschluss des Betriebsrates.

B
br01

23.09.2006 um 00:14 Uhr

Ja wo ist das Problem, der BRV hat doch vollkommen Recht. Ihr konnt doch dann immernoch Mitbestimmen ob Ihr dem zustimmt oder nicht.

M
Maclogic

23.09.2006 um 00:20 Uhr

Es schwannt mir böses, im BR sitzen Leute die einen Verlust an Intigrität gegenüber dem AG zu verlieren haben. Wieso sonst bestehen Sie sonst auf einen Beschluss zum Einfordern der Mitbestimmungsrechte des BR.

B
br01

23.09.2006 um 00:25 Uhr

Da ich meine das ein BR per Beschluss nicht auf seine Mitbestimmungsrecht verzichten kann, muss er Sie im gegenzug auch nicht per Beschluss einfordern.

K
Kölner

23.09.2006 um 00:27 Uhr

@Maclogic Wer sagt denn das die MBR immer GEGEN den AG wirken? Ansonsten gilt ja Ramses' Antwort "an den falschen Adressaten" hinsichtlich der mangelhaften MBR's.

post scriptum: Integrität ist nicht mit Opportunismus oder (falscher) Loyalität zu verwechseln... post scriptum 2: @br01, Maclogic Ich könnte mir Eure Antworten hinsichtlich der Frage 47308 vorstellen - ist ja schließlich auch ein MBR!

M
Maclogic

23.09.2006 um 00:41 Uhr

Kollegen, Ich bedanke mich für Eure Beiträge. Letztendlich geht es doch darum, im Betriebsrat die Interessen und Rechte der AN zu vertreten. Und diese Rechte und Pflichten welche einem BR obliegen auch umzusetzen. Es geht doch nicht an zum eigenem Vorteil Betriebsratstätigkeit auszuüben. Damit weiß ich das jeder der dieses Ehrenamt inne hat schon eine gewisse Grundkenntniss bezüglich des Betriebverfassungsgesetzes erlernen sollte. Und nicht nur auf seine vielleicht auch ehrliche Meinung berufen sollte. Es gibt Meinung,Rechte und Pflichten. Und nicht wissen schützt vor Schaden oder Strafe nicht

B
br01

23.09.2006 um 00:50 Uhr

@Maclogic Entschuldige bitte meine vorsichtige Audrucksweise.

Ersetze "ich meine" durch "ICH WEIß"

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