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ich habe da eine Frage:

J
JoergD
Sep 2018 bearbeitet

ich habe da eine oder zwei Fragen:

Muss der Arbeitgeber eigentlich eine Räumlichkeit für eine Betriebsversammlung bereitstellen? Und kann man die Geschäftsführung zwingen zur BV zu kommen und zu berichten? Unsere GF hat sich seit über einem Jahr nicht auf einer BV blicken lassen.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

27.09.2018 um 20:44 Uhr

Den Raum muss der AG zur Verfügung stellen, notfalls mieten (Stadthalle oder so - besser ihr kümmert euch selbst darum). Der AG muss zahlen (§ 40 BetrVG )

Der AG ist verpflichtet, einmal im Kalenderjahr auf einer Betriebsversammlung einen Bericht abzuhalten (siehe auch § 43 BetrVG)

G
ganther

28.09.2018 um 01:34 Uhr

"Der AG ist verpflichtet, einmal im Kalenderjahr auf einer Betriebsversammlung einen Bericht abzuhalten (siehe auch § 43 BetrVG)" Der GF kann das aber auch einen entsprechenden Vertreter des Unternehmens machen lassen. Z. B. Personalleiter

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