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Vertaulichkeit von Infos - Post- und Fernmeldegeheimnis E-Mail

M
Mäxchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe bei meinem Teamleiter eine E-Mail gesehen (zufällig als ich mit ihm an seinem Rechner stand) in der steht, das er einen Kollegen von mir hochstufen will. Ich selber bin BR und warte schon seit 6 Jahren auf eine Höhergruppierung. Da ich das ungerecht finde würde ich gerne vertraulich mit meinem Koordinator ( eine Stelle höher als TL ) darüber reden. In wie fern wirkt bei solchen zufälligen Entdeckungen das Post- und Fernmeldegeheimnis ? Ich denke auch das er meinen Koordinator damit übergeht (der würde wahrscheinlich bei einer Höhergruppierung an mich denken). Kann ich mit meinem Koordinator verbindlich vertraulich reden ? Welche $en würden das regeln ?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.09.2006 um 23:30 Uhr

@Mäxchen "Wenn der andere was bekommt, dann muiss ich doch auch etwas bekommen", war mein erster Gedanke. Aber mal im Ernst:

  • Hast Du es in der letzten Zeit mal wieder versucht, höhergruppiert/besser bezahlt zu werden?
  • Sind Lohnerhöhungen systematisiert?
  • Vielleicht hilft Dir auch das Benachteiligungsverbot für einen BR?
RI
Ramses II

23.09.2006 um 00:09 Uhr

Wiki sagt: "Nach der Legaldefinition der §§ 39 Absatz 1 Postgesetz, 206 Absatz 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger."

Passt hier also sicherlich nicht!

Dem Fernmeldegeheimnis sind Diensteanbieter verpflichtet.

Passt hier also sicherlich nicht!

K
Kölner

23.09.2006 um 00:15 Uhr

@Ramses II Hoffen wir mal, dass es sich nicht um eine Einrichtung im SGB X-Bereich handelt...

C
Chris

26.09.2006 um 22:58 Uhr

Mäxchen,

Ich sehe hier zwei verschieden Fragestellungen.

  1. unterliegen e-Mails dem Briefgeheimnis. Die Mail, die du auf dem Bildschirm gesehen hast, war allerdings schon geöffnet, daher dürfte das kein Problem darstellen.

ABER...

  1. geht es hier um vertrauliche Informationen, die Du zufällig (kann aber auch eine Message von Deinem TL an Dich gewesen sein) gesehen hast und das noch auf dem Monitor Deines TL. Mit dieser Information zu seinem Chef zu gehen und damit Deinen TL zu übergehen bringt Dich aller Wahrscheinlichkeit nach in Schwierigkeiten. Du mußt grundsätzlich davon ausgehen, daß der Koordinator von der Höherstufung schon weiß, oder durch die Aktion des TL erfahren wird. Wie willst Du dem Koordinator sagen, woher Du die Informationen hast? Sagst du die Wahrheit bekommst Du sicher Ärger, sei es direkt oder indirekt über den TL. Du darfst es einfach nicht wissen! Noch dazu bist Du in Deiner Funktion als Betriebsrat dem Prinzip der vertraulichen Informationen besonders unterworfen.

Meiner Meinung nach kannst Du entweder mit dem TL (offen) sprechen oder mit dem Koordinator, aber ohne die Hintergrundinformation offenzulegen. In letzterem Fall solltest Du trotzdem ein paar Wochen warten.

Gruß Chris

L
Lotte

26.09.2006 um 23:37 Uhr

Kölner,

würde es sich dann nicht eher um ein PRM, nicht um ein BRM handeln? ;-)

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