Planänderung
Der GF möchte von Monatsdienstplänen zu Wochenplänen ändern. Der BR ist damit nicht einverstanden. Welche Folgen hat das?
Community-Antworten (1)
27.09.2018 um 12:54 Uhr
Wenn Ihr dazu keine BV habt, sehe ich da keine direkte Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Da Ihr aber bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung seid, könnt Ihr eine BV dazu fordern und darin eben auch die monatliche Schichtplanung und die Prüfungsfristen hineinschreiben. Und wenn die GF das nicht will, werdet Ihr Euch über eine Einigungsstelle unterhalten müssen. Also könnt Ihr Eure GF gleichzeitig auffordern, bei den Monatsplänen zu bleiben und Verhandlungen für eine BV Schichtpläne oder BV Arbeitszeit aufzunehmen. Dann wird sie sehen, dass die geplante Änderung teuer wird.
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