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JAV-Wahl - aktives Wahlrecht?

C
chicken
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin im Wahlvorstand für die anstehenden JAV-Wahlen und habe zum aktivem Wahlrecht eine Frage: Sind auch Aushilfen die einen Arbeitsvertrag haben wahlberechtigt? Wenn ja, was muss man beachten? Alter? Zeit der Betriebsangehörigkeit? müssen sie eine bestimmte Zeit schon dem Betrieb angehören oder müssen sie ein mindest Zeit im Betrieb bleiben? Vielen Dank für alle Antworten!

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Community-Antworten (1)

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Fayence

17.09.2006 um 13:12 Uhr

Chicken,

"Sind auch Aushilfen die einen Arbeitsvertrag haben wahlberechtigt?" Wenn sie die Bedingungen des § 60 Abs.1 BetrVG erfüllen, ja!

"Wenn ja, was muss man beachten?" Den § 61 Abs.1 BetrVG

"Alter?" Siehe § 60 Abs.1 BetrVG

"Zeit der Betriebsangehörigkeit?" ALLE Arbeitnehmer im Sinne des § 60 Abs.1 BetrVG sind wahlberechtigt. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt keine Rolle.

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