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Betriebsapp zustimmungspflichtig?

T
Teddylein
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Unsere Geschäftsführung hat auf allen Firmenhandys eine App installieren lassen, mit der wir sehen können, welche Geräte sich auf welcher Baustelle befinden. Dazu kommt, dass wir auch über die App sehen können, wer einen Krankenschein hat, also welche Kolonnen vollständig sind und welche nicht.

Meine Fragen:

  1. Ist diese App nicht zustimmungspflichtig? Wir als BR sind nicht gefragt worden.
  2. Ist es überhaupt zulässig, die Krankmeldungen in dieser App zu veröffentlichen?

Beste Grüße

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Community-Antworten (5)

B
BerlinerBuddy

22.09.2018 um 01:04 Uhr

Also allein diese zwei Funktionen, die du hier schilderst lässt mich erschaudern.

Eine GPS Überwachung der Mitarbeiter...

Aber zu Deiner Frage: JA!!!!!!! Der BR ist hier voll in der Mitbestimmung.

Das erkennbar ist, welcher MA einen Krankenschein hat, geht ja sowas von überhaupt nicht. Auch bei "Zustimmung" einens unbedarften BR verstösst eine solche Funktion gegen den Datenschutz.

B
BRHamburg

22.09.2018 um 07:04 Uhr

Also davon das man sieht welcher Mitarbeiter sich Krank gemeldet hat steht nichts in der Frage. Es ist zu erkennen welche Arbeitskolonne nicht vollständig zur Arbeit gekommen ist. Das macht das ganze zwar nicht viel besser, ist aber doch ein Unterschied. Ich würde den Arbeitgeber auf das MBR aufmerksam machen und nach dem Sinn dieser Funktion fragen. Das der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an dieser Information hat, dürfte unstrittig sein. Nur warum muss das jeder Mitarbeiter wissen?

K
kratzbürste

22.09.2018 um 09:38 Uhr

Ich würde den AG nicht nur "aufmerksam", sondern ihn auffordern, die App und Überwachung umgehend einzustellen und ihn auffordern zunächst mit dem BR verhandeln, ob und wie eine Nutzung möglich ist.

A
AlterMann

22.09.2018 um 14:50 Uhr

und ergänzend zu Kratzbürste: Die Nutzung der App verstößt nicht nur gegen das MBR, sondern mindestens auch gegen den Datenschutz. Bevor also der BR zustimmt, müsste er sich erst einarbeiten (Schulung!) und/oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Im übrigen sollte man dem AG deutlich machen, dass der Betrieb offensichtlich noch nicht fit für die DSGVO ist. Und das kann sehr teuer werden. Da habt Ihr alle noch viel Arbeit vor Euch.

G
ganther

22.09.2018 um 23:42 Uhr

das erinnert mich an eine App bei uns im Betrieb. Die verletzt aber kein MBR da es keines gibt. Es ist eine App eines Drittanbieters in dem keine personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es gibt im Betrieb eine Abteilung die die Anzahl der verfügbaren MA auf einem Projekt ein und es werden Daten der dort verfügbaren Tools erfasst. Unser technischer Sachverständiger hat das Ding auf den Kopf gestellt, aber mitarbeiterbezogene Daten sind da nicht aufgefallen.

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