Erstellt am 14.09.2006 um 17:35 Uhr von Zorra
Ich nehme an, der versetzte Nachrücker ist immer noch Angehöriger eures Betriebes. Nur wenn er ordentlich verhindert ist, muß das nächste Ersatzmitglied geladen werden. Und unter dem Begriff "verhindert" versteht die Rechtsprechung eigentlich nur ... krank, im Urlaub oder Einzelfälle wie... wichtiges Familienfest etc.
Wie weit ist denn der Betrieb entfernt?
Erstellt am 15.09.2006 um 10:42 Uhr von zorro
zorra von zorro ;-)
Entfernung Hannover - Berlin. Also eigentlich erreichbar.
Der BRV hat nur einen Schreck bekommen, da er bisher auf seiner Liste willkürlich auch sehr weit hinten stehenden Ersatzmitglieder eingeladen hat, um sie zu "schützen". Geht ja um Kündigungsschutz.
Nun hat er Angst, dass im seine bisher gefassten Beschlüsse um die Ohren fliegen. Auch weil er bei unserer Liste die Falschen eingeladen hat.
Erstellt am 15.09.2006 um 15:06 Uhr von Fayence
zorro,
dann richte Deinem BRV einmal aus, dass der vermeintlich erreichte Kündigungsschutz keinen Pfifferling wert ist!
Sollte nämlich diesem Ersatzmitglied gekündigt werden, wird JEDER Richter die Anwendbarkeit des §15 KschG überprüfen!
Nicht umsonst sind Verhinderungsgründe und die Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder vom Gesetzgeber so detailliert festgeschrieben.
P.S.
Ein "wichtiges Familienfest" stellt keinen ordentlichen Verhinderungsgrund dar!!
Erstellt am 15.09.2006 um 17:57 Uhr von Zorra
So so ich muss also zur BR-Sitzung obwohl ich an dem Tag heirate? ;)
Wenn es jemandem unzumutbar ist zu kommen, z. B. wenn die Oma 80 wird oder so gilt das durchaus als Verhinderungsgrund!