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Zusammenführung von 2 Firmen - könnte man, wenn man mit der GF verhandelt und sie zustimmt, beide BR's erhalten?

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ford0091
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unsere Firma (225 MA) wurde eine neue Firma (54 MA) integriert. Beide Firmen haben einen BR. Normalerweise müßten wir jetzt nach §21a BetrVG handeln. (der kleinere geht in den größeren über) Könnte man nicht, wenn man mit der GF verhandelt und sie auch zustimmt, beide BR's erhalten? Wenn dann sozusagen eine BV zustande kommen würde und in ihr steht das bis zur nächsten normalen Wahl 2010 beide weiterhin existieren. Ich meine wenn die GF damit leben könnte, könnte und dann trotzdem ein anderer was anhaben?

MfG Sven

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Community-Antworten (12)

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Fayence

12.09.2006 um 00:09 Uhr

Sven,

irgend etwas wird sich der Gesetzgeber schon mit dem "Übergangsmandat" gedacht haben...

Eine solche BV wäre nichtig bis zum abwinken! Ihr habt gem. Abs. 1 Satz 2 Wahlen einzuleiten und aus die Maus!

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paula

12.09.2006 um 02:13 Uhr

ich sehe eigentlich auch keinen weg. evtl. könnte ein tarifvertrag zur ordnung der BR-Struktur in betracht kommen, aber dann sollte die betriebsstruktur das schon hergeben. außerdem wäre ein solcher TV wohl nur sinnvoll wenn es ein dauerhaftes konstrukt sein soll

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Ford0091

12.09.2006 um 02:35 Uhr

@Fayence: also ich hätte damit kein Problem, aber sozusagen die alten BR's wären dann ja nicht mehr alle dabei und das wollen sie ja nicht. Nun ja, mal sehen ob wir das in diesem Jahr noch hinbekommen.

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Fayence

12.09.2006 um 10:44 Uhr

paula, in einem TV könnte höchstens die Übergangszeit geregelt sein, das war´s aber auch schon!

Ford0091, mir wird wirklich übel, wenn ich so etwas lese: "die alten BR's wären dann ja nicht mehr alle dabei und das wollen sie ja nicht..." Und? Das Tempolimit auf der A61 will ich auch nicht, muss mich aber auch daran halten!

Das Übergangsmandat währt 6 Monate, in diesem Zeitraum habt Ihr dafür Sorge zu tragen, dass Neuwahlen stattgefunden haben. Und keine Diskussion!!

Nicht dass jemand auf die ganz dumme Idee kommt, beim ArbG einen Antrag auf "Auflösung des Betriebsrats" zu stellen...

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RolfH

12.09.2006 um 14:38 Uhr

@Fayence

Ganz so ist das nicht - sorry. Aber ein Tarifvertrag zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft kann nach Prüfung der jeweiligen Konstellationen sehr wohl eine solche Konstellation auf Dauer regeln, wenn sie praktikabel und angebracht ist.

Das hängt dann davon ab, ob genügend Argumente für einen TV und die Konstellation vorgebracht werden können, die auch schlüssig und stichhaltig sind, und ob die nötigen Parteien, also AG und Gewerkschaft einverstanden sind.

Wir haben z.B. einen Tarifvertrag auf Dauer der unser spezielles Konstrukt im GBR regelt.

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Fayence

12.09.2006 um 16:31 Uhr

RolfH,

auch sorry; die Vertretung im GBR lasse ich gelten, aber sonst nichts!

Es geht hier aber nicht um einen GBR sondern um den "Wunschgedanken" BR 1 und BR 2 einfach zusammenzulegen und das für die restliche Amtszeit!

Einen TV, der es erlauben würde, 2 Betriebsräte als ein Gremium zusammenzufassen, kann es nicht geben! Ein TV kann sich nicht über ein Gesetz hinwegsetzen und dabei bleibe ich.

P.S. Zitat aus BAG Urteil vom 19.11.2003, 7 AZR 11/03

"Das Betriebsverfassungsgesetz beruht auf der Annahme einer ausschließlich betriebsbezogenen Interessenvertretung durch die gewählten Repräsentanten der betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Dazu knüpft es die Zuständigkeit des Betriebsrats an die Identität desjenigen Betriebs, für den er gewählt worden ist. Solange die Identität des Betriebs fortbesteht, behält der Betriebsrat das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben.

Geht die Identität des Betriebs in Folge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das Amt des Betriebsrats (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98)"

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RolfH

12.09.2006 um 17:04 Uhr

@ Fayence

Ja hast schon recht - aber ich denke, sowohl paula als auch ich haben nichts grundsätzlich Falsches gesagt. Ich zumindest hab ja unsere Konstellation GBR erwähnt, und auch auf die Kriterien hingewiesen.

Die Möglichkeit eines GBR mit 2 BRs wäre ja gegeben, wenn die Betrieb wie Niederlassungen fungieren, wenn es allerdings ein Betrieb ist, ist die Lage klar.

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Ford0091

12.09.2006 um 17:18 Uhr

Hallo, könnte man das aber nicht als 2 Betriebsteile trennen? Letztendlich arbeiten ja beide auch nicht zusammen. d.h. der eine Teil das sind sozusagen die Kraftfahrer und der andere die MA im Lager. Würde das nicht gehen?

Grüße von Sven

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Gerd

12.09.2006 um 17:45 Uhr

Hallo Sven,

kurze Frage: Sind beide Betriebe, der aufnehmende und der aufgenommene an einem Standort, sprich in einem Gebäude?? Wenn ja, schade, schade. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit von Standortbetriebsräten, welche dann einen GBR bilden müssten.

Grüsse Gerd

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Ford0091

12.09.2006 um 20:22 Uhr

Na ja, wie soll man bei Fernfahrern von einem Standort sprechen? Sie sind eben mal da und mal da. Das einzige was hier steht ist deren Werkstatt. Ich schätze mal das das ganze auf eine Neuwahl hinausläuft. Dann müssen eben die "alten" vielleicht, man weiß ja nie wie die Wahl ausgeht, sich von uns jüngeren vertreiben lassen. Trotzdem noch mal all jenen die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, einen Dank von mir.

Grüße von Sven

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Fayence

12.09.2006 um 23:05 Uhr

paula & RolfH,

ich leiste in einem Punkt Abbitte! Dass der aufzunehmende Betrieb einen eigenständigen Betriebsteil darstellen könnte, habe ich nicht bedacht!

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Gerd

13.09.2006 um 09:50 Uhr

Ich denke, auch bei Fernfahrern kann man von Standorten sprechen, da ja das /die Unternehmen irgendwo eine Niederlassung/einen Stammsitz haben müssen. Hier wären dann ja auch die BR's eigentlich vorzufinden. (Wenn nicht gerade auf einer Tour)

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