Erstellt am 30.03.2006 um 19:33 Uhr von Kölner
Werde mal um einiges konkreter!
Meinst Du im Sinne des Nachrückens von Ersatzmitgliedern?
Erstellt am 30.03.2006 um 19:37 Uhr von MM
Ich meine, Liste A hat 2 Mandate und eine Nachrückerliste von 7 Mann/Frau.
Liste B hat 5 Mandate und 10 "Nachrücker". Die konstituierende Sitzung ist schon gelaufen. Ich wollte wissen ob man jetzt noch beide Listen vereinen kann?
Erstellt am 30.03.2006 um 19:38 Uhr von Kölner
Ne, das ist nicht vorgesehen.
Vgl. § 25 BetrVG.
Es muss schön der Reihe nach gemäß den entsprechenden Listen gehen im Rahmen des Verhältniswahlrechts!
Erstellt am 31.03.2006 um 01:08 Uhr von Abakus
Was heißt "auch"? Listen kann man überhaupt nicht zusammenführen.
Erstellt am 31.03.2006 um 09:47 Uhr von Benno_BRB