Zusammenführung von Listen
Ist eine Zusammenführung von Listen auch nach der konstituierenden Sitzung noch möglich??
Community-Antworten (5)
30.03.2006 um 21:33 Uhr
Werde mal um einiges konkreter! Meinst Du im Sinne des Nachrückens von Ersatzmitgliedern?
30.03.2006 um 21:37 Uhr
Ich meine, Liste A hat 2 Mandate und eine Nachrückerliste von 7 Mann/Frau. Liste B hat 5 Mandate und 10 "Nachrücker". Die konstituierende Sitzung ist schon gelaufen. Ich wollte wissen ob man jetzt noch beide Listen vereinen kann?
30.03.2006 um 21:38 Uhr
Ne, das ist nicht vorgesehen. Vgl. § 25 BetrVG.
Es muss schön der Reihe nach gemäß den entsprechenden Listen gehen im Rahmen des Verhältniswahlrechts!
31.03.2006 um 03:08 Uhr
Was heißt "auch"? Listen kann man überhaupt nicht zusammenführen.
31.03.2006 um 11:47 Uhr
§ 6 Abs. 6 WO!?
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