Hallo, hätte da noch mal eine Frage an Euch:

Ich bin mir nicht sicher ob der BR bei Praktikanten auch ein Mitbestimmungsrecht hat so wie z.B. bei >Probe- Teilzeit- Aushilfen...

Im Betr.VG §99 Abs. 1 Randnummer 6 konnte ich nichts über Praktikanten nachlesen, obwohl dort steht :

das Mitbestimmungsrecht besteht immer dann, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort bereits beschäftigten AN den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auch wird für die Eingliederung keine Mindestzeitdauer vorausgesetzt.