Erstellt am 11.09.2006 um 13:40 Uhr von Matze83
Hi Hamburger
also auf den Kündigungsschutz verzichten geht nicht. Eventuell wäre es ja möglich das BR Amt niederzulegen und den nachwirkenden Kündigungsschutz abzuwarten. Evtl. würde der AG zustimmen während dieser Zeit beide zu beschäftigen, kann ja auch flexibel sein, z.B. beide nur Teilzeit, so hätte das BRM mehr Zeit was zu suchen bzw. könnte eine später freiwerdende Stelle im Betrieb besetzen. Und der dann nicht gekündigte AN wäre auch nicht beim Ammt stempeln... Aber wie gesagt da muss der AG mitmachen.
Erstellt am 11.09.2006 um 18:13 Uhr von Fayence
Hamburger,
dieses Urteil könnte Dich interessieren.
BAG, Urteil vom 18. 10. 2000 - 2 AZR 494/ 99
1. Wird ein Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Übernahme des Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung notfalls durch Freikündigen eines geeigneten Arbeitsplatzes sicherzustellen. Ob dabei die Interessen des durch die erforderliche Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers gegen die Interessen des Betriebsratsmitglieds und die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats abzuwägen sind, bleibt offen.
Hier komplett:
http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=113589
Erstellt am 11.09.2006 um 19:37 Uhr von Matze83
Hi Fayence
ich glaube dass genau dieses Problem, welches das BAG auch nicht "abwägen" will, die Kollegen von hamburger beunruhigt. Ich kann gut verstehen dass diese Situation belastend ist und hätte als AN wohl auch kein Verständnis, wenn ein Kollege einer anderen Abteilung mein Posten bekommt und ich gekündigt werde, nur weil dessen Abteilung geschlossen wird.
ich denke in diesem Fall wird man mit §§§ und Urteilen nicht weiter kommen, weil die rechtslage ist ja klar!
Mfg
Erstellt am 11.09.2006 um 20:07 Uhr von Fayence
Matze83,
so ganz glaskar ist die Rechtslage m.E. nicht!
Stimme Dir aber zu, dass dies eine ganz schwierige und belastende Situation für den Betreffenden ist!
Hamburger,
sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die für Euch benötigten Arbeitsplätze in dem anderen Betriebsteil durch z.B. Aufhebungsverträge mit einer entsprechenden Abfindung freizuschaufeln?
Vielleicht trägt sich der ein oder andere eh mit dem Gedanken, Euer Unternehmen verlassen zu wollen.
Könnten z.B. 3 AN aus dem anderen Betriebsteil von einer ATZ-Regelung partizipieren?
Falls solche Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, würde ich Euer "Dilemma" auf Basis des o.g. Urteils im Rahmen einer Betriebsversammlung kommunizieren.
Dass es eben wichtig und vom Gesetzgeber vorgesehen ist, die Funktionalität und Kontinuität eines BRs umfassend zu schützen!
Überlege Dir Deine Entscheidung reiflich! Du hast auch eine Verpflichtung gegenüber den verbleibenden KollegInnen!
Und eines wage ich auch zu behaupten! Die KollegInnen, welche mit einer solchen "Moralkeule" kommen, würden an Deiner Stelle keine derartigen Bedenken haben!
P.S.
Wie groß ist Euer Gremium überhaupt? Gäbe es genügend Ersatzmitglieder? Müsste ev. eine Neuwahl nach §13 Abs.2 Satz 2 eingeleitet werden!
Erstellt am 11.09.2006 um 22:02 Uhr von Kölner
Vielleicht lässt es sich die Kündigung mit einer grosszügigen Abfindung besser verschmerzen...
Erstellt am 12.09.2006 um 09:49 Uhr von Hamburger
Hallo Fayence,
wir stehen als 5 köpfiger BR gerade in Verhandlungen mit dem AG über einen gerechten Sozialplan. Leider zeigt sich unser AG nicht gerade informationsfreudig. Nach langem Ringen können die Verhandlungen aber am kommenden Donnerstag beginnen. Die von der Kündigung betroffenen Kollegen sind alle noch recht jung. ATZ fällt also weg. Wir haben mit den Betroffenen geredet und auch Verständnis für unsere Situation bekommen. Leider bleibt trotzdem ein bitterer Nachgeschmack übrig. Wir wollen natürlich alles unternehmen, um ihren "Weggang" etwas zu mildern. Komischerweise sind es ausgerechnet die Leute, die von diesen Maßnahmen überhaupt nicht betroffen sind, die uns deswegen angegriffen haben. Wir haben aber heute eine Informationsveranstaltung einberufen, um allen deutlich zu machen, dass es von Gesetzes wegen für uns keine Wahl gibt.
Ob es Neuwahlen geben wird, muss sich noch herausstellen. Ich vermute aber nein, da wir genügend Ersatzmitglieder haben. Und mit Deiner Behauptung bist Du nicht allein, schon mehrere Kollegen haben mir gesagt, dass es uns keiner Danken wird, wenn wir freiwillig auf den Arbeitsplatz verzichten würden.
Vielen Dank für die Hilfe
Erstellt am 12.09.2006 um 09:55 Uhr von Kölner
@Hamburger
Mal etwas brutal gesagt:
Dein schlechtes Gewissen bezahlt Dir auch niemand!
Deine Moral und Deine persönlichen Bedenken in Ehren, aber es hilft bei den Verhandlungen über einen Sozialplan nicht wirklich weiter, wenn man sich von "bad feelings" leiten lässt. Für die Zukunft könnte es aber - in ruhigen Zeiten vor allem - durchaus sinnig sein, dem grossen Betriebsverfassungsgott die ein oder andere Überlegung dazu zu widmen.