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Wirtschaftsausschuss/Kündigungsfrist - wirkt sich die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsausschuss auf die Kündigungsfrist aus?

K
Karma
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen!

Ein Mitglied unseres Wirtschaftsausschusses (nicht Betriebsratsmitglied) möchte kündigen. Die normale Kündigungsfrist wäre 6 Wochen zum Quartalsende. Wie wirkt sich ihre Zugehörigkeit zum Wirtschaftsausschuss auf ihre Kündigungsfrist aus?

Karma

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

11.09.2006 um 12:10 Uhr

Karma, Es ist zweckmässig, dass für jeweils ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses je ein Ersatzmitglied für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds bestellt wird. Dieses Mitglied kann auch zum Nachrücken bestimmt werden..... § 107 Rd. 16 BetrVG Fitting Das Amt des einzelnen Mitglieds kann vor Ablauf der Amtszeit des WA enden.........rückt ein Ersatzmitglied nach, notfalls ist für den Rest der Amtszeit ein anderes Mitglied zu bestellen § 107 Rd. 17 BetrVG Fitting

Ich wüsste nicht, warum sich die persönliche Kündigungsfrist auf die Mitgliedschaft im WA auswirken sollte. Das Mitglied legt sein Amt nieder und scheidet aus dem Unternehmen aus.

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